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Exmatrikulation wg. schwerer Erkrankung

Verfasst: So 12. Jul 2026, 07:36
von bar2599
Hallo,

ich habe Jura studiert und habe nun auch den Abschluss LLB. Allerdings möchte ich, sofern ich wieder gesund werde, auch noch die 1. jur. Staatsprüfung ablegen. Dafür wäre es dann erforderlich, dass ich immatrikuliert bin, damit ich die HEX-Vorbereitungskurse belegen kann.

Meine Fragen dazu:

1. Wenn ich mich jetzt exmatrikulieren lasse, wäre es möglich, anstelle einer ärztlichen Bescheinigung als Beleg meinen aktuellen Rentenbescheid (ich befinde mich aufgrund der Erkrankung in der Erwerbsminderungsrente) beizufügen? Das ist ja "mehr", als eine ärztliche Bescheinigung...

2. Ich muss keine Prüfungen mehr ablegen; deswegen stellt sich mir die Frage, ob ich mich ansonsten einfach zum Semesterende exmatrikulieren lasse? Oder hat dies Auswirkungen darauf, dass ich dann bei einer erneuten Immatrikulation mich u. U. wieder um einen Studienplatz bewerben muss, obwohl ich nur noch die HEX-Vorbereitungskurse belegen möchte bzw. muss?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Carina S.

Re: Exmatrikulation wg. schwerer Erkrankung

Verfasst: Mo 13. Jul 2026, 12:00
von Campus-Center - BK
Hallo Carina,

Sie können sich aufgrund einer "schweren Erkrankung" in Ihren Studiengang wieder einschreiben. Das bedeutet, dass bei einer Wiedereinschreibung keine Bewerbung im Rahmen der Bewerbungsfrist erforderlich ist. Bei Erkrankung wird als Nachweis in der Regel ein Attest bzw. eine ärztliche Bescheinigung eingereicht. Ob Ihr genannter Nachweis hier ausreichend ist, hängt sicherlich von den Information in diesem Nachweis ab und wird im Rahmen des Antrags auf Wiedereinschreibung geprüft.

Wiedereinschreibung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Exmatrikulation wg. schwerer Erkrankung

Verfasst: Mo 13. Jul 2026, 12:09
von bar2599
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Was muss konkret in der ärztlichen Bescheinigung stehen?


Viele Grüße,
Carina

Re: Exmatrikulation wg. schwerer Erkrankung

Verfasst: Di 14. Jul 2026, 13:20
von Campus-Center - BK
Hallo Carina,

in der Bescheinigung muss stehen, dass Sie nicht ordnungsgemäß studieren konnten. Auch muss der Zeitraum genannt sein.

(3) Ohne erneute Zulassung werden auch Personen immatrikuliert, die sich wegen einer schweren Erkrankung oder aus einem
vergleichbaren nicht zu vertretenden Grund trotz Zulassung nicht immatrikuliert oder aus einem solchen Grund exmatrikuliert
haben. Gleiches gilt, wenn der Eintritt einer sozialen Notlage glaubhaft gemacht werden kann.

aus https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf

Mit besten Grüßen,
BK