B.Sc. BWL (Nicht-EU): Einschreibung in Bremen und Grenzwerte im Nachrückverfahren
Verfasst: Fr 24. Jul 2026, 23:22
Guten Tag,
ich habe mich zum Wintersemester 2026/27 als Nicht-EU-Bewerber für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg beworben.
Da ich von der Universität Bremen bereits eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten habe und dort die Einschreibefrist am 30.07.2026 endet, möchte ich mich vorsorglich zunächst in Bremen einschreiben, während das Zulassungsverfahren der Universität Hamburg noch läuft.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Einschreibung an der Universität Bremen
Hat die zwischenzeitliche Einschreibung an der Universität Bremen irgendeinen Einfluss auf meine laufende Bewerbung, meinen Ranglistenplatz oder ein mögliches Zulassungsangebot der Universität Hamburg?
Falls ich später ein Zulassungsangebot der Universität Hamburg erhalte, kann ich den digitalen Immatrikulationsantrag innerhalb der siebentägigen Frist bereits einreichen, während mein Exmatrikulationsantrag an der Universität Bremen noch bearbeitet wird?
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Exmatrikulation an der Universität Bremen wirksam sein? Auf einer aktuellen Webseite der Universität Hamburg habe ich gelesen, dass die Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule spätestens bis zum Ende des ersten Semesters erfolgen müsse und keine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen sei. In einigen älteren Antworten im Campus-Center-Forum wird dagegen der Semesterbeginn beziehungsweise der 01.10. genannt. Welche Regelung gilt aktuell für das Wintersemester 2026/27?
2. Nicht-EU-Grenzwerte und Nachrückverfahren
Die veröffentlichten Nicht-EU-Grenzwerte der vergangenen Jahre geben mir zwar einen gewissen Anhaltspunkt für die Zulassungschancen. Soweit ich es verstanden habe, bilden diese Werte jedoch nicht unbedingt die weitere Entwicklung im Nachrückverfahren ab.
Gibt es für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre Erfahrungswerte oder statistische Angaben dazu, wie viele zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber in den vergangenen Jahren im Nachrückverfahren noch ein Zulassungsangebot erhalten haben?
Falls keine Personenzahlen veröffentlicht werden: Gibt es zumindest Informationen darüber, um wie viele Bonuspunkte sich der Grenzwert im Nachrückverfahren in den vergangenen Jahren durchschnittlich oder ungefähr noch abgesenkt hat?
Mich interessiert dabei ausdrücklich keine individuelle Zulassungsprognose, sondern lediglich, ob historische beziehungsweise statistische Informationen zum Nachrückverfahren vorliegen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe mich zum Wintersemester 2026/27 als Nicht-EU-Bewerber für den Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg beworben.
Da ich von der Universität Bremen bereits eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten habe und dort die Einschreibefrist am 30.07.2026 endet, möchte ich mich vorsorglich zunächst in Bremen einschreiben, während das Zulassungsverfahren der Universität Hamburg noch läuft.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Einschreibung an der Universität Bremen
Hat die zwischenzeitliche Einschreibung an der Universität Bremen irgendeinen Einfluss auf meine laufende Bewerbung, meinen Ranglistenplatz oder ein mögliches Zulassungsangebot der Universität Hamburg?
Falls ich später ein Zulassungsangebot der Universität Hamburg erhalte, kann ich den digitalen Immatrikulationsantrag innerhalb der siebentägigen Frist bereits einreichen, während mein Exmatrikulationsantrag an der Universität Bremen noch bearbeitet wird?
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Exmatrikulation an der Universität Bremen wirksam sein? Auf einer aktuellen Webseite der Universität Hamburg habe ich gelesen, dass die Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule spätestens bis zum Ende des ersten Semesters erfolgen müsse und keine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen sei. In einigen älteren Antworten im Campus-Center-Forum wird dagegen der Semesterbeginn beziehungsweise der 01.10. genannt. Welche Regelung gilt aktuell für das Wintersemester 2026/27?
2. Nicht-EU-Grenzwerte und Nachrückverfahren
Die veröffentlichten Nicht-EU-Grenzwerte der vergangenen Jahre geben mir zwar einen gewissen Anhaltspunkt für die Zulassungschancen. Soweit ich es verstanden habe, bilden diese Werte jedoch nicht unbedingt die weitere Entwicklung im Nachrückverfahren ab.
Gibt es für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre Erfahrungswerte oder statistische Angaben dazu, wie viele zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber in den vergangenen Jahren im Nachrückverfahren noch ein Zulassungsangebot erhalten haben?
Falls keine Personenzahlen veröffentlicht werden: Gibt es zumindest Informationen darüber, um wie viele Bonuspunkte sich der Grenzwert im Nachrückverfahren in den vergangenen Jahren durchschnittlich oder ungefähr noch abgesenkt hat?
Mich interessiert dabei ausdrücklich keine individuelle Zulassungsprognose, sondern lediglich, ob historische beziehungsweise statistische Informationen zum Nachrückverfahren vorliegen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen