Englischnachweis für die Immatrikulation im B.Sc. Wirtschaftsmathematik
Verfasst: Mi 5. Aug 2026, 15:09
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Zulassungsangebot für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Hamburg erhalten und möchte das Zulassungsangebot gerne annehmen.
Bei den Zulassungsvoraussetzungen habe ich gelesen, dass Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachzuweisen sind. Neben IELTS und TOEFL werden auf der Webseite auch „Zeugnisse von vergleichbarer Qualität“ genannt.
Ich verfüge über folgende Nachweise:
CET-4 (College English Test Band 4) mit 581 Punkten
Englisch: 141/150 Punkte in der chinesischen Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao)
Englischleistungen aus der Oberstufe
Englischleistungen aus meinem Universitätsstudium
Daher möchte ich höflich nachfragen:
Können diese Unterlagen als „Zeugnisse von vergleichbarer Qualität“ für den erforderlichen Englischnachweis anerkannt werden?
Falls dies nicht möglich ist, muss der Englischnachweis bereits innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht werden, oder kann er nachgereicht werden?
Da ich das Zulassungsangebot gerne möglichst zeitnah annehmen möchte, wäre ich Ihnen für eine kurzfristige Rückmeldung sehr dankbar.[/url]
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Song Yixuan[url][/url]
ich habe ein Zulassungsangebot für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Hamburg erhalten und möchte das Zulassungsangebot gerne annehmen.
Bei den Zulassungsvoraussetzungen habe ich gelesen, dass Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachzuweisen sind. Neben IELTS und TOEFL werden auf der Webseite auch „Zeugnisse von vergleichbarer Qualität“ genannt.
Ich verfüge über folgende Nachweise:
CET-4 (College English Test Band 4) mit 581 Punkten
Englisch: 141/150 Punkte in der chinesischen Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao)
Englischleistungen aus der Oberstufe
Englischleistungen aus meinem Universitätsstudium
Daher möchte ich höflich nachfragen:
Können diese Unterlagen als „Zeugnisse von vergleichbarer Qualität“ für den erforderlichen Englischnachweis anerkannt werden?
Falls dies nicht möglich ist, muss der Englischnachweis bereits innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht werden, oder kann er nachgereicht werden?
Da ich das Zulassungsangebot gerne möglichst zeitnah annehmen möchte, wäre ich Ihnen für eine kurzfristige Rückmeldung sehr dankbar.[/url]
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Song Yixuan[url][/url]