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Frage zur Arbeitszeitregelung (20-Stunden-Regel) im Ergänzungsstudium

Verfasst: Di 25. Aug 2026, 09:37
von Anna138
Sehr geehrte Damen und Herren,
​ich werde im kommenden Semester das Ergänzungsstudium Lehramt an Ihrer Universität aufnehmen.
​Da ich derzeit selbstständig tätig bin, trage ich die Kosten für meine Krankenversicherung eigenständig und falle daher nicht unter die studentische Krankenversicherung.
​In diesem Zusammenhang möchte ich mich erkundigen, ob für mich die allgemeine 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit gilt, oder ob ich aufgrund meiner selbstständigen Erwerbstätigkeit und meiner unabhängigen Krankenversicherung parallel zum Studium weiterhin mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Re: Frage zur Arbeitszeitregelung (20-Stunden-Regel) im Ergänzungsstudium

Verfasst: Mi 26. Aug 2026, 10:33
von Campus Center - L. Hildebrandt
Hallo Anna138,

an der Uni Hamburg ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt, mehr als 20 Stunden neben dem Studium zu arbeiten. Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei den Studierenden.

In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen ein Teilzeitstudium sinnvoll und möglich ist, finden Sie hier beschrieben: www.uni-hamburg.de/teilzeit

Mit freundlichen Grüßen,