Anfrage zur Anerkennung eines indischen Bachelorabschlusses im Fernstudium für die Zulassung zum Masterstudium
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 11:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, diese E-Mail erreicht Sie wohlauf.
ich bin ein indischer Student und plane, mich für das Wintersemester 2027/28 für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg zu bewerben. In diesem Zusammenhang möchte ich mich gerne nach der Zulässigkeit meines Bachelorabschlusses erkundigen, den ich im Fernstudium erwerben werde.
Derzeit absolviere ich einen Bachelor of Commerce (B.Com) an der Lovely Professional University (LPU) in Indien im Rahmen eines Fernstudienprogramms. Voraussichtlich werde ich meinen Bachelorabschluss im Februar 2027 mit einer Gesamtnote von etwa 70 % abschließen. Meine schulische Ausbildung (Klasse 12) habe ich im kaufmännischen Zweig mit 82 % abgeschlossen.
Darüber hinaus habe ich ein IELTS-Academic-Gesamtergebnis von 8,0. Ich habe gerade begonnen, Deutsch zu lernen, und beabsichtige, vor bzw. während meines Studiums in Deutschland mindestens das Sprachniveau B1/B2 zu erreichen. Außerdem verfüge ich über Berufserfahrung im Logistikbereich. Ich beabsichtige jedoch, einen Masterstudiengang zu absolvieren, der fachlich mit meinem Bachelorabschluss in Commerce verbunden ist, insbesondere in Bereichen wie Betriebswirtschaftslehre, Management, Finanzen, Rechnungswesen oder International Business.
Bevor ich meine Bewerbung einreiche, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:
Akzeptiert die Universität Hamburg Bachelorabschlüsse, die im Rahmen anerkannter Fernstudienprogramme in Indien erworben wurden, für die Zulassung zu Masterstudiengängen?
Würde ein im Fernstudium erworbener B.Com-Abschluss der Lovely Professional University (LPU) grundsätzlich als zulassungsfähig für eine Bewerbung um einen Masterstudienplatz gelten, sofern die jeweiligen studiengangsspezifischen akademischen Anforderungen und ECTS-Anforderungen erfüllt werden?
Prüft die Universität die Anerkennung und Gleichwertigkeit eines solchen Abschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, oder müsste ich vor der Bewerbung eine separate Anerkennung bzw. Bewertung des Abschlusses beantragen?
Sind für Bewerberinnen und Bewerber aus Indien, die ihren Bachelorabschluss im Fernstudium erworben haben, zusätzliche Unterlagen erforderlich, beispielsweise Nachweise über die Akkreditierung bzw. Anerkennung, eine Verifizierung durch die Universität oder weitere Bescheinigungen?
Falls der Abschluss grundsätzlich akzeptiert wird, wäre ich dann berechtigt, mich für englischsprachige Masterstudiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Management, Finanzen, Rechnungswesen oder verwandten Fachgebieten zu bewerben, sofern mein Transcript of Records die jeweiligen fachlichen und kreditbezogenen Anforderungen des Studiengangs erfüllt?
Mir ist bewusst, dass die endgültige Zulassungsentscheidung vom jeweiligen Masterstudiengang und dessen individuellen akademischen Anforderungen abhängt. Mein Hauptanliegen ist zu diesem Zeitpunkt lediglich, zu klären, ob mein im Fernstudium erworbener Bachelorabschluss grundsätzlich als geeignete Qualifikation für eine Bewerbung um einen Masterstudienplatz an der Universität Hamburg angesehen werden kann.
Ihre Auskunft würde mir bei der Planung meiner Bewerbungen für das Wintersemester 2027/28 sehr helfen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Khushpreet Sharma
ich hoffe, diese E-Mail erreicht Sie wohlauf.
ich bin ein indischer Student und plane, mich für das Wintersemester 2027/28 für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg zu bewerben. In diesem Zusammenhang möchte ich mich gerne nach der Zulässigkeit meines Bachelorabschlusses erkundigen, den ich im Fernstudium erwerben werde.
Derzeit absolviere ich einen Bachelor of Commerce (B.Com) an der Lovely Professional University (LPU) in Indien im Rahmen eines Fernstudienprogramms. Voraussichtlich werde ich meinen Bachelorabschluss im Februar 2027 mit einer Gesamtnote von etwa 70 % abschließen. Meine schulische Ausbildung (Klasse 12) habe ich im kaufmännischen Zweig mit 82 % abgeschlossen.
Darüber hinaus habe ich ein IELTS-Academic-Gesamtergebnis von 8,0. Ich habe gerade begonnen, Deutsch zu lernen, und beabsichtige, vor bzw. während meines Studiums in Deutschland mindestens das Sprachniveau B1/B2 zu erreichen. Außerdem verfüge ich über Berufserfahrung im Logistikbereich. Ich beabsichtige jedoch, einen Masterstudiengang zu absolvieren, der fachlich mit meinem Bachelorabschluss in Commerce verbunden ist, insbesondere in Bereichen wie Betriebswirtschaftslehre, Management, Finanzen, Rechnungswesen oder International Business.
Bevor ich meine Bewerbung einreiche, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:
Akzeptiert die Universität Hamburg Bachelorabschlüsse, die im Rahmen anerkannter Fernstudienprogramme in Indien erworben wurden, für die Zulassung zu Masterstudiengängen?
Würde ein im Fernstudium erworbener B.Com-Abschluss der Lovely Professional University (LPU) grundsätzlich als zulassungsfähig für eine Bewerbung um einen Masterstudienplatz gelten, sofern die jeweiligen studiengangsspezifischen akademischen Anforderungen und ECTS-Anforderungen erfüllt werden?
Prüft die Universität die Anerkennung und Gleichwertigkeit eines solchen Abschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, oder müsste ich vor der Bewerbung eine separate Anerkennung bzw. Bewertung des Abschlusses beantragen?
Sind für Bewerberinnen und Bewerber aus Indien, die ihren Bachelorabschluss im Fernstudium erworben haben, zusätzliche Unterlagen erforderlich, beispielsweise Nachweise über die Akkreditierung bzw. Anerkennung, eine Verifizierung durch die Universität oder weitere Bescheinigungen?
Falls der Abschluss grundsätzlich akzeptiert wird, wäre ich dann berechtigt, mich für englischsprachige Masterstudiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Management, Finanzen, Rechnungswesen oder verwandten Fachgebieten zu bewerben, sofern mein Transcript of Records die jeweiligen fachlichen und kreditbezogenen Anforderungen des Studiengangs erfüllt?
Mir ist bewusst, dass die endgültige Zulassungsentscheidung vom jeweiligen Masterstudiengang und dessen individuellen akademischen Anforderungen abhängt. Mein Hauptanliegen ist zu diesem Zeitpunkt lediglich, zu klären, ob mein im Fernstudium erworbener Bachelorabschluss grundsätzlich als geeignete Qualifikation für eine Bewerbung um einen Masterstudienplatz an der Universität Hamburg angesehen werden kann.
Ihre Auskunft würde mir bei der Planung meiner Bewerbungen für das Wintersemester 2027/28 sehr helfen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Khushpreet Sharma