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Frage zur Exmatrikulation bei gleichzeitigem Immatrikulationsantrag für einen Fachwechsel

Verfasst: Do 10. Sep 2026, 07:47
von Hamburg23
Liebes Team,

ich bin derzeit Studentin der Universität Hamburg und habe mich für einen Fachwechsel beworben. Für den gewünschten neuen Studiengang habe ich bereits eine Zulassung erhalten und auch den Immatrikulationsantrag gestellt.

Allerdings stehe ich derzeit noch zwischen zwei Universitäten. Mir ist selbstverständlich bewusst, dass ich nicht gleichzeitig an zwei staatlichen Hochschulen immatrikuliert sein darf. Meine endgültige Entscheidung wollte ich eigentlich von der Anerkennung bzw. Anrechnung meiner bisherigen Studienleistungen abhängig machen; die Prüfung dieser Anrechnungen steht jedoch noch aus.

Die andere Universität verlangt nun bereits eine Exmatrikulationsbescheinigung. Dort besteht allerdings noch bis einen Monat nach Semesterbeginn die Möglichkeit, die Einschreibung zurückzuziehen.

Daher habe ich folgende Fragen:

Ist es möglich, mich zunächst aus meinem derzeitigen Studiengang an der Universität Hamburg zu exmatrikulieren, ohne dass dadurch mein bereits gestellter Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang an der UHH hinfällig wird? Ich würde die Entscheidung über den neuen Studienplatz gerne noch von den ausstehenden Anrechnungen abhängig machen.

Falls ich mich zunächst für die andere Universität entscheide, dort aber innerhalb der entsprechenden Frist wieder zurücktrete: Könnte ich anschließend noch in den bereits beantragten neuen Studiengang an der Universität Hamburg immatrikuliert werden?

Und wäre es gegebenenfalls möglich, eine auf eigenen Antrag erfolgte Exmatrikulation an der UHH noch vor dem 30.09.2026 rückgängig zu machen, falls ich mich aufgrund der Anrechnungsergebnisse doch für ein weiteres Studium meines jetzigen Studiengangs an der UHH entscheide?

Meine Sorge ist insbesondere, dass ich durch die notwendige Exmatrikulation meinen bereits erhaltenen Studienplatz an der UHH verliere.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurz erläutern könnten, wie ich in dieser Situation am besten vorgehe.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Frage zur Exmatrikulation bei gleichzeitigem Immatrikulationsantrag für einen Fachwechsel

Verfasst: Fr 11. Sep 2026, 14:47
von Campus Center - AO
Hallo,
Ist es möglich, mich zunächst aus meinem derzeitigen Studiengang an der Universität Hamburg zu exmatrikulieren, ohne dass dadurch mein bereits gestellter Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang an der UHH hinfällig wird? Ich würde die Entscheidung über den neuen Studienplatz gerne noch von den ausstehenden Anrechnungen abhängig machen.
ja, das ist möglich. Bitte stellen Sie den Exmatrikulationsantrag für das derzeitige Studium über STINE. Kontaktieren Sie uns anschließend über das Kontaktformular www.uni-hamburg.de/kontakt-cc und nennen uns die Antragsnummer und den Studiengang aus dem Sie exmatrikuliert werden möchten.
Falls ich mich zunächst für die andere Universität entscheide, dort aber innerhalb der entsprechenden Frist wieder zurücktrete: Könnte ich anschließend noch in den bereits beantragten neuen Studiengang an der Universität Hamburg immatrikuliert werden?
Für Ihren neuen UHH Studiengang können Sie sich nicht exmatrikulieren, da Sie offiziell erst ab dem 1.10. überhaupt immatrikuliert sind. Sie können also abwarten, bis Sie Ihre Entscheidung getroffen haben und ggfs. sich erst verspätet an der UHH immatrikulieren.
Und wäre es gegebenenfalls möglich, eine auf eigenen Antrag erfolgte Exmatrikulation an der UHH noch vor dem 30.09.2026 rückgängig zu machen, falls ich mich aufgrund der Anrechnungsergebnisse doch für ein weiteres Studium meines jetzigen Studiengangs an der UHH entscheide?
Siehe oben: Sie müssen sich noch nicht endgültig immatrikulieren, daher können Sie einfach den Semesterbeitrag (ggfs. verspätet) zahlen, um endgültig an der UHH eingeschrieben zu werden.

Re: Frage zur Exmatrikulation bei gleichzeitigem Immatrikulationsantrag für einen Fachwechsel

Verfasst: Fr 11. Sep 2026, 18:58
von Hamburg23
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Ist es also theoretisch auch möglich, mich nach einer Exmatrikulation wieder für meinen jetzigen Studiengang zurückzumelden?

Herzliche Grüße