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Zeitpunkt der Exmatrikulation & Krankenversicherung

Verfasst: Di 15. Sep 2026, 13:54
von jx01xi
Hallo zusammen,

am 12. Oktober 2026 habe ich meine mündliche Prüfung im Rahmen des Master-Abschlussmoduls. Für das kommende WiSe 26/27 werde ich mich allerdings nicht rückmelden und keinen Semesterbeitrag zahlen, da mir das Studienbüro bereits mitgeteilt hat, dass dies für die noch ausstehende und bereits angemeldete Prüfung nicht zwingend erforderlich ist. Dass im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nicht möglich wäre, wurde mir auch mitgeteilt.

Ich bin unsicher, zu welchem Zeitpunkt meine Exmatrikulation gilt und somit die studentische Krankenversicherung endet:
1. der 30. September, weil ich mich für das kommende Semester nicht rückmelde,
2. der 12. Oktober, weil ich mit dem Bestehen der letzten Prüfung das Studium abschließe und z.B. selbst die Exmatrikulation per Antrag vornehmen würde,
3. der 31. März 2027, weil man normalerweise automatisch bei Abschluss des Studiums zum Ende des Semesters exmatrikuliert wird.

Mir persönlich ist wichtig, herauszfinden, bis wann ich noch offiziell den Studierendenstatus habe, um einen Wechsel meiner Versicherung frühzeitig ankündigen zu können.

Vielen Dank!

Re: Zeitpunkt der Exmatrikulation & Krankenversicherung

Verfasst: Mi 16. Sep 2026, 09:27
von Campus Center - AO
Hallo,
wenn Sie sich nicht zurückmelden und daraufhin automatisch exmatrikuliert werden, ist Ihr Status ab dem 01.10.2026 nicht mehr "immatrikuliert". (Bitte beachten Sie jedoch, dass die Exmatrikulation zwar zum 1.10. erfolgt, jedoch erst nach ein paar automatischen Erinnerungen zur Zahlung des Semesterbeitrages, die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung dauert daher ein paar Wochen).
Sie können sich verspätet zurückmelden, sollte dies aufgrund Nachprüfungen o.ä. notwendig sein, dann verlängert sich Ihr Immatrikulationsstatus bis zum 31.03.2027 (es sei denn, Sie stellen aktiv einen tagesaktuellen Antrag auf Exmatrikulation nach Bestehen der Prüfung).