Bearbeitet Erneute Immatrikulation nach Hochschulabschluss aufgrund eines Promotionsvorhabens
Liebes Campus-Team,

ich habe bereits Ende letzten Jahres offiziell mein Studium abgeschlossen (und mein Hochschulabschlusszeugnis erhalten). Für den Verbesserungsversuch (juristisches erstes Staatsexamen) habe ich mich weiterhin für das SoSe 26 immatrikulieren lassen. Ich frage mich, ob eine erneute Immatrikulation auch nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für das WiSe 26/27 möglich ist? Und, falls ja, ob hierfür die Überweisung des Semesterbeitrags genügt?

Grund hierfür ist, dass ich zum Jahreswechsel einen Promotionsantrag bei der Universität Hamburg stellen möchte, sodass ich mich hierfür nicht erneut "von Vorne" immatrikulieren lassen müsste und auch für den Zeitraum von Oktober bis Dezember Zugriff auf die Literatur und den Bibliothekszugang über die Uni haben könnte.

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Re: Erneute Immatrikulation nach Hochschulabschluss aufgrund eines Promotionsvorhabens
Hallo,
so lange Ihr Abschluss noch nicht vom Prüfungsbüro an uns gemeldet wurde (dies dauert manchmal einige Zeit), können Sie sich für das nächste Semester zurückmelden. Ob dies der Fall ist können Sie daran erkennen, ob Ihnen bereits eine Exmatrikulationsbescheinigung in Ihrem STINE Account bereitgestellt wurde. Falls dies der Fall ist, können Sie sich leider nicht nochmals rückmelden. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich gerne per Kontaktformular, dann schauen wir uns Ihren Account gerne an. www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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