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Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit / Länger als 2 Jahre her

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Arne.R
Fr 18. Sep 2026, 11:53
Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit / Länger als 2 Jahre her
Hallo zusammen,

ich habe bei der Bewerbung bzw. den Voraussetzungen für die Aufnahme ins Lehramtsstudium im Fach Sport mal gelesen, dass der Erste-Hilfe-Nachweis zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht älter als zwei Jahre sein darf. Zur Bewerbung lag mein Nachweis noch in der 2 Jahres Frist.

Stimmt das tatsächlich so, oder habe ich das vielleicht falsch in Erinnerung?

Vielen Dank im Voraus
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