Abiturnoten für den Nachweis der Englischkenntnisse (B2) (KLiPP-Master)
Verfasst: Do 15. Okt 2026, 16:00
Sehr geehrtes Campus-Center Forum,
ich wurde zum Wintersemester 2026/27 für den Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zugelassen und muss mich bis zum 22.10.2026 immatrikulieren. Dafür ist ein Nachweis der Englischkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich. Ich möchte gerne vorab klären, ob mein Abiturzeugnis dafür ausreicht.
Auf meinem Abiturzeugnis (Theodor-Mommsen-Schule Bad Oldesloe, 2016) ist kein GER-Niveau ausgewiesen. Nach der Seite der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft zu den Englischkenntnissen genügt in diesem Fall, dass der Grundkurs Englisch bis einschließlich Jahrgangsstufe 12 (G8) fortgeführt und mit mindestens 6 Punkten bestanden wurde (https://www.psy.uni-hamburg.de/studium- ... nisse.html). Ich hatte Englisch von Jahrgangsstufe 5 bis 12, in der Qualifikationsphase sogar auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA), und habe im letzten Halbjahr, also zum Abschluss meiner Schulzeit, 6 Punkte erreicht (in den drei Halbjahren davor 5, 4 und 4 Punkte). Ich verstehe das Kriterium daher so, dass ich es erfüllt habe.
Auf der genannten Seite ist allerdings nicht genauer beschrieben, worauf sich die „mindestens 6 Punkte“ beziehen (z. B. auf das letzte Halbjahr oder auf den Durchschnitt). Daher möchte ich sichergehen und frage:
1. Genügt mein Abiturzeugnis in dieser Form als Nachweis der Englischkenntnisse auf B2-Niveau?
2. Falls nicht: Wäre ein Nachreichen eines Nachweises (z. B. einer der Sprachtests) nach der Immatrikulation möglich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Lennart Intzen
ich wurde zum Wintersemester 2026/27 für den Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zugelassen und muss mich bis zum 22.10.2026 immatrikulieren. Dafür ist ein Nachweis der Englischkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich. Ich möchte gerne vorab klären, ob mein Abiturzeugnis dafür ausreicht.
Auf meinem Abiturzeugnis (Theodor-Mommsen-Schule Bad Oldesloe, 2016) ist kein GER-Niveau ausgewiesen. Nach der Seite der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft zu den Englischkenntnissen genügt in diesem Fall, dass der Grundkurs Englisch bis einschließlich Jahrgangsstufe 12 (G8) fortgeführt und mit mindestens 6 Punkten bestanden wurde (https://www.psy.uni-hamburg.de/studium- ... nisse.html). Ich hatte Englisch von Jahrgangsstufe 5 bis 12, in der Qualifikationsphase sogar auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA), und habe im letzten Halbjahr, also zum Abschluss meiner Schulzeit, 6 Punkte erreicht (in den drei Halbjahren davor 5, 4 und 4 Punkte). Ich verstehe das Kriterium daher so, dass ich es erfüllt habe.
Auf der genannten Seite ist allerdings nicht genauer beschrieben, worauf sich die „mindestens 6 Punkte“ beziehen (z. B. auf das letzte Halbjahr oder auf den Durchschnitt). Daher möchte ich sichergehen und frage:
1. Genügt mein Abiturzeugnis in dieser Form als Nachweis der Englischkenntnisse auf B2-Niveau?
2. Falls nicht: Wäre ein Nachreichen eines Nachweises (z. B. einer der Sprachtests) nach der Immatrikulation möglich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Lennart Intzen