Berücksichtigung anerkannter ECTS bei den Bonuspunkten für Nicht-EU-Bewerber (Humanmedizin)
Verfasst: Di 27. Okt 2026, 12:36
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane, mich zum Wintersemester 2027/28 für den Studiengang Humanmedizin über die Nicht-EU-Quote an der Universität Hamburg zu bewerben.
Ich habe zuvor ein Jahr an einer Universität in Südkorea studiert und studiere derzeit im ersten Fachsemester an der Technischen Universität München (TUM).
Ich beabsichtige, mir einige meiner in Südkorea erbrachten Studienleistungen an der TUM anerkennen zu lassen.
Die TUM hat mir bestätigt, dass diese Leistungen bei erfolgreicher Anerkennung als entsprechende TUM-Module mit den vollständigen ECTS-Leistungspunkten und umgerechneten Noten in meinem Transcript of Records aufgeführt werden.
Dabei werden weder der Name meiner früheren Universität noch die ursprünglichen Modulbezeichnungen angegeben. Lediglich die Noten der anerkannten Module werden mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, das in der Fußnote als „anerkannt / accredited“ erläutert wird.
Nach meinem Verständnis können Nicht-EU-Bewerber zusätzliche Bonuspunkte erhalten, wenn sie mindestens 30 ECTS an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule erworben haben und eine entsprechende Durchschnittsnote nachweisen können.
Daher möchte ich gerne wissen:
1. Werden diese anerkannten ECTS-Leistungspunkte bei der Voraussetzung von mindestens 30 ECTS an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule berücksichtigt, wenn die anerkannten Module im Transcript of Records unter den regulären TUM-Modulbezeichnungen und mit den vollständigen ECTS-Leistungspunkten der entsprechenden TUM-Module aufgeführt werden und lediglich die Noten mit einem Sternchen (*) als „anerkannt“ gekennzeichnet sind?
2. Falls ja, werden auch die umgerechneten Noten dieser anerkannten Module bei der Berechnung der Durchschnittsnote für die Bonuspunkte berücksichtigt?
Da ich meine weitere Studien- und Prüfungsplanung davon abhängig machen muss, wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
ich plane, mich zum Wintersemester 2027/28 für den Studiengang Humanmedizin über die Nicht-EU-Quote an der Universität Hamburg zu bewerben.
Ich habe zuvor ein Jahr an einer Universität in Südkorea studiert und studiere derzeit im ersten Fachsemester an der Technischen Universität München (TUM).
Ich beabsichtige, mir einige meiner in Südkorea erbrachten Studienleistungen an der TUM anerkennen zu lassen.
Die TUM hat mir bestätigt, dass diese Leistungen bei erfolgreicher Anerkennung als entsprechende TUM-Module mit den vollständigen ECTS-Leistungspunkten und umgerechneten Noten in meinem Transcript of Records aufgeführt werden.
Dabei werden weder der Name meiner früheren Universität noch die ursprünglichen Modulbezeichnungen angegeben. Lediglich die Noten der anerkannten Module werden mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, das in der Fußnote als „anerkannt / accredited“ erläutert wird.
Nach meinem Verständnis können Nicht-EU-Bewerber zusätzliche Bonuspunkte erhalten, wenn sie mindestens 30 ECTS an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule erworben haben und eine entsprechende Durchschnittsnote nachweisen können.
Daher möchte ich gerne wissen:
1. Werden diese anerkannten ECTS-Leistungspunkte bei der Voraussetzung von mindestens 30 ECTS an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule berücksichtigt, wenn die anerkannten Module im Transcript of Records unter den regulären TUM-Modulbezeichnungen und mit den vollständigen ECTS-Leistungspunkten der entsprechenden TUM-Module aufgeführt werden und lediglich die Noten mit einem Sternchen (*) als „anerkannt“ gekennzeichnet sind?
2. Falls ja, werden auch die umgerechneten Noten dieser anerkannten Module bei der Berechnung der Durchschnittsnote für die Bonuspunkte berücksichtigt?
Da ich meine weitere Studien- und Prüfungsplanung davon abhängig machen muss, wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen