Anerkannte Englisch-Leistungsbescheinigung

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Ann Christin
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Bearbeitet Anerkannte Englisch-Leistungsbescheinigung

Beitrag von Ann Christin »

Guten Tag,
ich wollte ein Frage bezüglich einer Leistungsbescheinigung in der Sprache Englisch gerne beantwortet haben.
Ich habe ein Englisch-Zertifikat erworben namens "IELTS" (international English Language Testing System) in dem Bereich
"Academic". Nun wollte ich gerne wissen ob diese Englisch-Leistungsbescheinung auch an der Uni Hamburg akzeptiert wird bzw. anerkannt wird.
Denn wie auf der Internetseite der Uni Hamburg angegeben werden für einige Studiengänge Leistungsbescheinigungen gebraucht.

Vielen Dank im Voraus
Ann-Christin Sturm
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Campus-Center - BK
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Re: Anerkannte Englisch-Leistungsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Ann-Christin,

bevor ich Ihre Frage beantworten kann, müsste ich erst einmal erfahren für welchen Studiengang Sie sich interessieren. Insbesondere bei den Masterstudiengängen können die Zulassungsvoraussetzungen auch in Bezug auf die Englischsprachkenntnisse sehr variieren.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Ann Christin
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Re: Anerkannte Englisch-Leistungsbescheinigung

Beitrag von Ann Christin »

Also ich interessiere mich für den Bachelor in BWL und dann einen Master entweder in Business Administration oder Human Resource Management.
Und meine Frage war nun ob der Englisch-Test "IELTS" angesehen wird an der Uni Hamburg oder ob der gar nichts wert ist bei einer Bewerbung.

Vielen Dank
Ann-Christin
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Campus-Center - BK
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Re: Anerkannte Englisch-Leistungsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Ann-Kathrin,

wenn Sie sich für den Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre bewerben, müssen Sie kein Zertifikat über ausreichende Englischkenntnisse einreichen. Hier reicht eine schriftliche Bestätigung (formlos), dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenenfalls auch in englischer Sprache absolvieren zu können.

Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) klicken Sie zum Nachweis Ihrer Englischkenntnisse lediglich im Online-Bewerbungsformular an entsprechender Stelle an, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. Die Vorlage einer weitere Bestätigung ist nicht erforderlich (Stand 2016).
https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/studi ... rbung.html

Der Masterstudiengang Human Resource Management wird grundsätzlich in deutscher Sprache angeboten, so dass ein Nachweis über englische Sprachkenntnisse nicht erforderlich ist. Alle Pflichtveranstaltungen werden in deutscher Sprache gelehrt, nur wenige Wahlpflichtveranstaltungen in englischer Sprache.
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... g-hrm.html

Anders als bei Ihren Wunschstudiengängen (die in deutscher Sprache angeboten werden), ist der Nachweis von Englischkenntnissen bei Masterstudiengängen, die in englisch oder in deutsch/englisch angeboten werden, eine Zugangsvoraussetzung und muss durch das Einreichen entsprechender Zertifikate wie bspw. der IELTS oder TOEFL erfüllt sein. Welches Zertifikat eingereicht werden muss, ist bei dem jeweiligen Masterstudiengang explizit angegeben.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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