Liebe Ann-Kathrin,
wenn Sie sich für den Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre bewerben, müssen Sie kein Zertifikat über ausreichende Englischkenntnisse einreichen. Hier reicht eine schriftliche Bestätigung (formlos), dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenenfalls auch in englischer Sprache absolvieren zu können.
Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) klicken Sie zum Nachweis Ihrer Englischkenntnisse lediglich im Online-Bewerbungsformular an entsprechender Stelle an, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. Die Vorlage einer weitere Bestätigung ist nicht erforderlich (Stand 2016).
https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/studi ... rbung.html
Der Masterstudiengang Human Resource Management wird grundsätzlich in deutscher Sprache angeboten, so dass ein Nachweis über englische Sprachkenntnisse nicht erforderlich ist. Alle Pflichtveranstaltungen werden in deutscher Sprache gelehrt, nur wenige Wahlpflichtveranstaltungen in englischer Sprache.
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... g-hrm.html
Anders als bei Ihren Wunschstudiengängen (die in deutscher Sprache angeboten werden), ist der Nachweis von Englischkenntnissen bei Masterstudiengängen, die in englisch oder in deutsch/englisch angeboten werden, eine Zugangsvoraussetzung und muss durch das Einreichen entsprechender Zertifikate wie bspw. der IELTS oder TOEFL erfüllt sein. Welches Zertifikat eingereicht werden muss, ist bei dem jeweiligen Masterstudiengang explizit angegeben.
Mit besten Grüßen,
BK