Bearbeitet Nachreichen des Bachelorabschlusses
Guten Tag,

ich wurde für den Masterstudiengang Technomathematik an der Uni Hamburg zugelassen und habe auch die Immatrikulation veranlasst.
Ursprünglich war geplant, dass die Verteidigung meiner Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung am 27.09. stattfindet. Nun ist aber der Zweitprüfer erkrankt und der Termin wurde auf den 13.10. verschoben.
Somit bin ich zu Beginn meines Masterstudiums formal noch nicht im Besitz des Bachelorabschlusses und die letzte Prüfungsleistung des Bachelors findet erst im ersten Mastersemester statt.
Bereitet dies verwaltungstechnische Schwierigkeiten oder ist alles in Ordnung, solange das Bachelorzeugnis dann im Laufe des ersten Mastersemesters nachgereicht wird?

Herzliche Grüße,
Clemens
Re: Nachreichen des Bachelorabschlusses
Hallo Clemens,

sobald Sie Ihr Bachelorzeugnis eingereicht haben (und die Exmatrikulationbescheinigung, falls Sie von einer anderen Universität kommen), werden Sie in den Masterstudiengang umgeschrieben bzw. endgültig eingeschrieben. Frist der Einreichung bei bedingter Mastereinschreibung im WS ist jedoch der 31.3..

Mit besten Grüßen,
BK
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