Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Doktorarbeit Ende August abgeben, die Begutachtung ist natürlich noch nicht erfolgt . Muss ich jetzt noch den Semesterbeitrag für das Wintersemester 16/17 bezahlen? Wenn ja, wie lange muss ich den Semesterbeitrag noch bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore
Liebe Hannelore,
Ob Sie während der Begutachtung Ihrer Doktorarbeit weiterhin immatrikuliert sein müssen, hängt von der Promotionsordnung ab, nach der Sie promovieren. Bitte fragen Sie daher bei zuständigen Stelle für Promotionen an Ihrer Fakultät nach. Wenn Sie mir schreiben, in welchem Fach Sie promovieren, kann ich Ihnen entsprechende Kontaktdaten geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ob Sie während der Begutachtung Ihrer Doktorarbeit weiterhin immatrikuliert sein müssen, hängt von der Promotionsordnung ab, nach der Sie promovieren. Bitte fragen Sie daher bei zuständigen Stelle für Promotionen an Ihrer Fakultät nach. Wenn Sie mir schreiben, in welchem Fach Sie promovieren, kann ich Ihnen entsprechende Kontaktdaten geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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