Teilzeitstudium als Werkstudent

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John_H
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Registriert: Sa 1. Okt 2016, 17:59

Bearbeitet Teilzeitstudium als Werkstudent

Beitrag von John_H »

Hallo,

ich wurde für das Wintersemester 2016/17 für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Uni Hamburg immatrikuliert.

Zur Finanzierung habe ich mich um eine Werkstudententätigkeit (20h/Woche) bemüht und wollte diese ab Oktober beginnen.

Um den Workload zu meistern habe ich einen Antrag auf Teilzeitstudium gestellt. Wie es jetzt aber aussieht erkennt meine Krankenkasse mich nicht mehr als Student an (d.h. kein vergünstigter Beitragssatz) und damit verliere ich auch meine Werkstudenten-Tätigkeit (Zusätzliche Sozialversicherungsabgaben werden vom Arbeitgeber nicht übernommen).

Meine Fragen:
  • -Kann ich den Antrag auf Teilzeitstudium noch kurzfristig zurückziehen, um wieder den Status Vollzeit Student zu erlangen?
  • -Wenn nicht, kann ich das Teilzeitstudium zum SS 2017 in ein Vollzeitstudium ändern? (Der Antrag wurde von der Uni HH für 2 Semester genehmigt)
Ich freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen.

Gruß
John
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Team Studierendenangelegenheiten
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Registriert: Mi 17. Jun 2015, 13:06

Re: Teilzeitstudium als Werkstudent

Beitrag von Team Studierendenangelegenheiten »

Hallo John,

das Teilzeitstudium kann auf Antrag storniert werden und in ein Vollzeitstudium geändert werden.

Wir benötigen einen schriftlichen Antrag, die Änderung kostet 30 € Gebühr, die hier vor Ort entrichtet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
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John_H
Beiträge: 2
Registriert: Sa 1. Okt 2016, 17:59

Re: Teilzeitstudium als Werkstudent

Beitrag von John_H »

Vielen Dank für die Antwort!

Eine Frage dazu habe ich noch: Bis wann muss die Stornierung beantragt werden? Kann das auch noch während des Semesters organisiert werden?

Viele Grüße
John
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Team Studierendenangelegenheiten
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Registriert: Mi 17. Jun 2015, 13:06

Re: Teilzeitstudium als Werkstudent

Beitrag von Team Studierendenangelegenheiten »

Hallo John,

Die Stornierung kann während des laufenden Semesters beantragt werden.

Mit freundlichem Gruß,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
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