Guten Tag,
Ich kann leider noch nicht auf meine Immatrikulationsbescheinigung zugreifen bzw. unter Studium
Zuletzt geändert von Iamanghdk am Sa 8. Apr 2017, 23:55, insgesamt 4-mal geändert.
Guten Abend,
ich habe so ziemlich das gleiche Anliegen. Am 19.09 habe ich den Beitrag überwiesen (und gerade noch einmal auf Richtigkeit überprüft). Bis jetzt habe ich auch nur die StiNE-Zugangsdaten erhalten sowie das vorläufige Semesterticket und den vorläufigen Studierendenausweis.
Darüber hinaus habe ich keine weiteren Dokumente bekommen, weder über StiNE noch auf dem Postweg. Daher würde ich auch gerne wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Matr.-Nr.: 6955790
Mit freundlichen Grüßen
ich habe so ziemlich das gleiche Anliegen. Am 19.09 habe ich den Beitrag überwiesen (und gerade noch einmal auf Richtigkeit überprüft). Bis jetzt habe ich auch nur die StiNE-Zugangsdaten erhalten sowie das vorläufige Semesterticket und den vorläufigen Studierendenausweis.
Darüber hinaus habe ich keine weiteren Dokumente bekommen, weder über StiNE noch auf dem Postweg. Daher würde ich auch gerne wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Matr.-Nr.: 6955790
Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von Modalverb am Mi 6. Sep 2017, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Ihre Anfrage wurde Ihnen persönlich per E-Mail beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ann-Kathrin Stender-Blasey
Universität Hamburg
Service für Studierende
Team Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Ann-Kathrin Stender-Blasey
Universität Hamburg
Service für Studierende
Team Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Ich komme bei Stine ebenfalls nicht an eine Immatrikulationsbescheinigung. Wäre dankbar für Hilfe.
Lieber Florian89,
Um Ihnen weiterhelfen zu können, sind genauere Informationen erforderlich. Ihren vorherigen Beiträgen hier im Forum entnehme ich, dass Sie sich zum Wintersemester 2016/17 mit einem externen Abschluss für den Masterstudiengang Philosophie beworben haben und auch zugelassen wurden. Nun müsste ich wissen, wann Sie sich immatrikuliert haben, wann Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben und wann Sie die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule eingereicht haben.
Ich gehe davon aus, dass Sie in STiNE unter Studium -> Dokumente nachgesehen haben. Die Immatrikulationsbescheinigung findet sich dort in dem Dokument "Online Semesterbescheinigung".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um Ihnen weiterhelfen zu können, sind genauere Informationen erforderlich. Ihren vorherigen Beiträgen hier im Forum entnehme ich, dass Sie sich zum Wintersemester 2016/17 mit einem externen Abschluss für den Masterstudiengang Philosophie beworben haben und auch zugelassen wurden. Nun müsste ich wissen, wann Sie sich immatrikuliert haben, wann Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben und wann Sie die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule eingereicht haben.
Ich gehe davon aus, dass Sie in STiNE unter Studium -> Dokumente nachgesehen haben. Die Immatrikulationsbescheinigung findet sich dort in dem Dokument "Online Semesterbescheinigung".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Die Datei ist dort nicht vorhanden.
Ich habe noch gar keine Exmatrikulationsbescheinigung von meiner alten Uni. Kann ich das Bachelorzeugnis einreichen?
Ich habe noch gar keine Exmatrikulationsbescheinigung von meiner alten Uni. Kann ich das Bachelorzeugnis einreichen?
Lieber Florian89,
In diesem Fall liegt das Problem bei der fehlenden Exmatrikulationsbescheinigung. Sie erhalten Ihre Semesterbescheinigung der Uni Hamburg erst dann, wenn Sie sich bei Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikuliert und die Exmatrikulation nachgewiesen haben. Das Bachelorzeugnis sollten Sie, wenn sie es schon haben, dann gleich mit der Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In diesem Fall liegt das Problem bei der fehlenden Exmatrikulationsbescheinigung. Sie erhalten Ihre Semesterbescheinigung der Uni Hamburg erst dann, wenn Sie sich bei Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikuliert und die Exmatrikulation nachgewiesen haben. Das Bachelorzeugnis sollten Sie, wenn sie es schon haben, dann gleich mit der Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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