Hallo qwert1000,
Wenn Sie zur Immatrikulation noch keinen Nachweis über eine der beiden modernen Fremdsprachen erbracht haben, können Sie noch bis spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester gleichwertige Kenntnisse durch Bescheinigung einer staatlichen oder universitären Prüfung nachgewiesen werden. Ob eine Prüfung z.B. in einer Sprachlehrveranstaltung Ihres Nebenfachs hier als gleichwertig angesehen wird, können wir Ihnen nicht beantworten, da der Fachbereich Geschichte über die Gleichwertigkeit entscheidet. Mit dieser Frage müssen Sie sich daher an das Studienbüro Geschichte wenden. Alternativ kann bei vorhandenen Sprachkenntnissen eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) geschrieben werden. Auch zu dieser Möglichkeit erhalten Sie weitere Informationen am Fachbereich Geschichte. Kontaktdaten des Studienbüros finden Sie hier:
https://www.geschichte.uni-hamburg.de/s ... ieden.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling