Guten Tag.
Eigentlich hatte ich angedacht die Studienberatung telefonisch zu kontaktieren, doch erreiche ich dort niemanden (probiere es mittlerweile seit knapp einer Stunde).
Ich weiß schon, was ich gerne studieren möchte, jedoch hab ich fragen zum Ablauf und Aufnahmebedingungen.
Zur Zeit mache ich meine Ausbildung zur Augenoptikerin und habe in der Berufsschule gemerkt, dass das vermitteln von dem Stoff mir mehr Spaß macht, als die eigentliche Arbeit als Augenoptikerin. Aus diesem Grund möchte ich gern ein Lehramtstudium für berufliche Schulen beginnen.
Meine Fragen sind nun:
Ist mein Ausbildungsberuf für den Schwerpunkt Gesundheitswissenschaften (758) geeignet?
Wie viele Fächer muss ich mindestens hinzuwählen? Hatte jetzt an Englisch (778) gedacht.
Wie bewerbe ich mich? Was für Unterlagen benötigen Sie?
Kann ich mich nur in einer bestimmten Frist bewerben? (Freisprechung bzw. Ausbildungsabschluss erst am 22.7.17)
Wird die Ausbildung in irgendeiner Weise meinem Abiturdurchschnitt angerechnet?
Was bedeutet beim Merkblatt 18 die Wartezeit (bsp. 10) sind das Wartesemester? Und wenn ja, ab wann werden die berechnet?
Ich bedanke mich schon im vorraus für Ihre Antwort.
Liebe Madita2511,
Mit einer Ausbildung zur Augenoptikerin können Sie sich für die Fachrichtung Gesundheitswissenschaften bewerben.
Sie müssen im Lehramt an Beruflichen Schulen neben ihre Fachrichtung ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach studieren und können auch nicht mehr als ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach studieren. Die Liste der wählbaren Fächer finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... htsfaecher Das Fach Englisch ist mit der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften kombinierbar. Bedenken Sie bei Ihrer Fachwahl vor der Bewerbung aber auch, dass Sie, um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählten Fächer zugelassen werden müssen, also auch den NC bzw. die Wartezeit für die Fächer erfüllen müssen.
Sie bewerben sich in der Bewerbungsfrist vom 01.06.-15.07 jedes Jahres über das Online-Bewerbungsportal der Uni Hamburg (http://www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung). In einigen Ausnahmefällen müssen innerhalb dieser Frist auch Unterlagen schriftlich bei der Uni Hamburg eingereicht werden. Informationen zu den Ausnahmefällen und die Adresse, an die die Unterlagen einzureichen sind, finden Sie in dem folgenden Dokument: http://www.uni-hamburg.de/info-bachelor (Punkt 1.2.1) Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie Ihr Ausbildungszeugnis erst am 22.7. erhalten, da Sie dies Zeugnis in jedem Fall erst zu Immatrikulation (ca. Mitte - Ende August) einreichen müssen.
Die Note Ihrer Ausbildung wird bei der Bewerbung nicht berücksichtigt,sondern es zählt ausschließlich Ihre Abiturdurchschnittsnote.
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit einer Ausbildung zur Augenoptikerin können Sie sich für die Fachrichtung Gesundheitswissenschaften bewerben.
Sie müssen im Lehramt an Beruflichen Schulen neben ihre Fachrichtung ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach studieren und können auch nicht mehr als ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach studieren. Die Liste der wählbaren Fächer finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... htsfaecher Das Fach Englisch ist mit der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften kombinierbar. Bedenken Sie bei Ihrer Fachwahl vor der Bewerbung aber auch, dass Sie, um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählten Fächer zugelassen werden müssen, also auch den NC bzw. die Wartezeit für die Fächer erfüllen müssen.
Sie bewerben sich in der Bewerbungsfrist vom 01.06.-15.07 jedes Jahres über das Online-Bewerbungsportal der Uni Hamburg (http://www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung). In einigen Ausnahmefällen müssen innerhalb dieser Frist auch Unterlagen schriftlich bei der Uni Hamburg eingereicht werden. Informationen zu den Ausnahmefällen und die Adresse, an die die Unterlagen einzureichen sind, finden Sie in dem folgenden Dokument: http://www.uni-hamburg.de/info-bachelor (Punkt 1.2.1) Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie Ihr Ausbildungszeugnis erst am 22.7. erhalten, da Sie dies Zeugnis in jedem Fall erst zu Immatrikulation (ca. Mitte - Ende August) einreichen müssen.
Die Note Ihrer Ausbildung wird bei der Bewerbung nicht berücksichtigt,sondern es zählt ausschließlich Ihre Abiturdurchschnittsnote.
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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