Ich plane, ein Masterstudium in Geschichte in April 2017 zu beginnen. Die sprachlichen Voraussetzungen dafür sind Deutsch (C1) und zwei Fremdsprachen (B1). Weil ich Englisch als Muttersprache habe, brauche ich eine Sprache mehr. Darf ich diese Voraussetzung nachreichen und mein Studium trotzdem in April anfangen? Darf ich diese Sprachkurse für den Freien Wahlbereich des Geschichtestudiums nutzen?
Ich habe eine anerkannte deutsche Sprachprüfung noch nicht bestanden. Falls ich das nicht vor der Bewerbungsfrist mache, dürfte ich das auch nachreichen?
Danke für jede Hilfe.
Lieber Scott Galliart,
wenn Sie sich für den Masterstudiengang Geschichte bewerben möchten, müssen Sie die Sprachnachweise beider Fremdsprachen bereits innerhalb der Bewerbungsfrist (1.12-15.1.) einreichen. Ein Nachreichen ist hier nicht möglich. Ihre Deutschkenntnisse hingegen müssen Sie spätestens bis Studienbeginn eingereicht haben. Bei einem Studienbeginn zum Sommersemester wäre dies der 1.4..
Bitte wenden Sie sich mit der Frage wie Sie Ihre Englischkenntnisse (als Muttersprache) nachweisen müssen, direkt an Studienfachberatung des Masterstudiengangs unter https://www.geschichte.uni-hamburg.de/s ... atung.html
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie sich für den Masterstudiengang Geschichte bewerben möchten, müssen Sie die Sprachnachweise beider Fremdsprachen bereits innerhalb der Bewerbungsfrist (1.12-15.1.) einreichen. Ein Nachreichen ist hier nicht möglich. Ihre Deutschkenntnisse hingegen müssen Sie spätestens bis Studienbeginn eingereicht haben. Bei einem Studienbeginn zum Sommersemester wäre dies der 1.4..
Bitte wenden Sie sich mit der Frage wie Sie Ihre Englischkenntnisse (als Muttersprache) nachweisen müssen, direkt an Studienfachberatung des Masterstudiengangs unter https://www.geschichte.uni-hamburg.de/s ... atung.html
Mit besten Grüßen,
BK
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