Hallo liebe Uni-Hamburg-Team,
ich studiere derzeit an der Technischen Universität Dresden Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung 1) im 2. Semester und würde gerne zum nächsten Semester auf die UHH wechseln. Ist der Wechsel möglich ohne, dass ich ein Semester wiederholen muss? Und welche Leistungen muss ich nachweisen, welche werden mir anerkannt?
Vielen Dank schon mal
Chiara
Liebe Chiara,
Ein Wechsel an die Uni Hamburg ist prinzipiell möglich. Ihr Studiengang in Dresden entspräche in Hamburg dem Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und einem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/teils ... richtungen Ein Wechsel in diesen Studiengang ist auf zwei Weisen möglich:
1. Sie bewerben sich für den o.g. Studiengang als Studienanfängerin. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach der Immatrikulation Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, sofern diese mit den in Hamburg geforderten Leistungen gleichwertig sind. Sofern Ihnen Ihre Leistungen in vollem Umfang angerchnet werden, müssen Sie höchstwahrscheinlich kein zusätzliches Semester studieren, sollten Ihnen nicht alle Ihre Leistungen anerkannt werden, könnte sich Ihr Studium durch den Wechsel verlängern. Über die Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen entscheiden die Fachbereiche, die Ihre Fächer anbieten (Kontaktinformationen siehe unten). Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester ist es ganz wichtig, dass Sie in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg NICHT angeben, dass Sie vorher schon im gleichen Studiengang studiert haben, sonst wird Ihre Bewerbung aus formalen Gründen abgelehnt.
2. Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in Ihrer Fachrichtung und dem Schwerpunktfach Studienplätze für das höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen, d.h. für die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2015/16 am nächsten Montag, fest. Sollten Sie dann in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg nicht die Möglichkeit haben, für Ihre Fächer die Bewerbung in ein höheres Fachsemester auszuwählen, stehen keine Studienplätze für höhere Fachsemester zur Verfügung. Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester benötigen Sie Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (es müssen anrechenbare Leistungen für mindestens zwei Teilstudiengänge vorliegen). Diese Bescheinigungen müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Sie bewerben sich bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester also nicht ausschließlich online, sondern reichen Ihre Unterlagen auch postalisch innerhalb der Bewerbungsfrist ein. Die Ansprechpersonen an den Fachbereichen hinsichtlich der Bescheinigungen finden Sie in der folgenden Liste jeweils in der Rubrik „Anerkennung von Studienleistungen“: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Dies sind auch die Zuständigen für die Anerkennungen von Leistungen nach erfolgreicher Bewerbung als Studienanfängerin im ersten Fall. Auch eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester garantiert nicht, dass Sie nicht ein Semester länger studieren müssen, da auch in diesem Fall Ihre Leistungen nach der Immatrikulation noch angerechnet werden müssen und Sie ggf. in Hamburg geforderte Leistungen nachholen müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Wechsel an die Uni Hamburg ist prinzipiell möglich. Ihr Studiengang in Dresden entspräche in Hamburg dem Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und einem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/teils ... richtungen Ein Wechsel in diesen Studiengang ist auf zwei Weisen möglich:
1. Sie bewerben sich für den o.g. Studiengang als Studienanfängerin. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach der Immatrikulation Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, sofern diese mit den in Hamburg geforderten Leistungen gleichwertig sind. Sofern Ihnen Ihre Leistungen in vollem Umfang angerchnet werden, müssen Sie höchstwahrscheinlich kein zusätzliches Semester studieren, sollten Ihnen nicht alle Ihre Leistungen anerkannt werden, könnte sich Ihr Studium durch den Wechsel verlängern. Über die Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen entscheiden die Fachbereiche, die Ihre Fächer anbieten (Kontaktinformationen siehe unten). Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester ist es ganz wichtig, dass Sie in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg NICHT angeben, dass Sie vorher schon im gleichen Studiengang studiert haben, sonst wird Ihre Bewerbung aus formalen Gründen abgelehnt.
2. Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in Ihrer Fachrichtung und dem Schwerpunktfach Studienplätze für das höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen, d.h. für die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2015/16 am nächsten Montag, fest. Sollten Sie dann in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg nicht die Möglichkeit haben, für Ihre Fächer die Bewerbung in ein höheres Fachsemester auszuwählen, stehen keine Studienplätze für höhere Fachsemester zur Verfügung. Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester benötigen Sie Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (es müssen anrechenbare Leistungen für mindestens zwei Teilstudiengänge vorliegen). Diese Bescheinigungen müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Sie bewerben sich bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester also nicht ausschließlich online, sondern reichen Ihre Unterlagen auch postalisch innerhalb der Bewerbungsfrist ein. Die Ansprechpersonen an den Fachbereichen hinsichtlich der Bescheinigungen finden Sie in der folgenden Liste jeweils in der Rubrik „Anerkennung von Studienleistungen“: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Dies sind auch die Zuständigen für die Anerkennungen von Leistungen nach erfolgreicher Bewerbung als Studienanfängerin im ersten Fall. Auch eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester garantiert nicht, dass Sie nicht ein Semester länger studieren müssen, da auch in diesem Fall Ihre Leistungen nach der Immatrikulation noch angerechnet werden müssen und Sie ggf. in Hamburg geforderte Leistungen nachholen müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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