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Exmatrikulation/ Abgabe der MA-Arbeit

Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 14:42
von Dirk
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine kurze Frage zur Exmatrikulation:
Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich am Ende desjenigen Semesters automatisch exmatrikuliert, in dem ich meine Masterarbeit abgebe und nicht unmittelbar nach Abgabe meiner Masterarbeit oder nach der Verteidigung meiner Masterarbeit (mdl. Prüfung). Ist das richtig?

Eine zweite Frage wäre:
Würde ich meine Masterarbeit Ende des WS 2015/16 (z. B. im März) abgeben und die mdl. Prüfung könnte erst zu Beginn des darauffolgenden SoSe 2016 (z.B. im April) stattfinden, müsste ich mich dann für das SoSe 2016 nochmals einschreiben und Semestergebühren bezahlen?

Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
Dirk

Re: Exmatrikulation/ Abgabe der MA-Arbeit

Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 10:46
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Dirk,

Sie werden zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert, in dem Sie Ihr Studium endgültig abschließen, d.h. auch die mündliche Prüfung muss in diesem Semester abgelegt worden sein.
Wenn Sie die mündliche Prüfung erst in dem Semester ablegen, das auf die Abgabe Ihrer Masterarbeit folgt, müssen Sie sich für das Semester noch einmal zurückmelden bzw. den Semesterbeitrag bezahlen. Wenn Sie sich direkt nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung per Antrag selbst exmatrikulieren, gibt es aber die Möglichkeit, dass Sie den Anteil des Semesterbeitrags für das Semesterticket zurückerstattet bekommen können. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... icket.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling