Master Psychologie NC/Rangplatz WS 2016/2017
Verfasst: Mi 16. Nov 2016, 10:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe dieses Jahr leider keinen Studienplatz im Master Psychologie erhalten.Durch meine Bachelorarbeit habe ich letztendlich einen Bachelorabschluss erreicht, der um 0,2 besser war als der Schnitt mit dem ich mich für dieses Jahr beworben habe. Um mir ein Bild über die Chancen für nächstes Jahr zu machen, wüsste ich gerne bis zu welchem Rangplatz dieses Jahr im Master Psychologie zugelassen wurde und welcher Schnitt diesem Rangplatz entsprach.
Im telefonischen Service der "Studierende für Studierende" sagte mir jemand, dass es für den Master Psychologie keine Information über den NC Schnitt des letzten Jahres und auch diesen Jahres gibt, da noch andere Kriterien außer dem NC in die Rangreihenfolge einfließen.
Stimmt das und wenn ja, was spielt mit ein? Sind das die in §8 beschriebenen Kriterien und Verfahren? Wie sehen diese aus?
Ich lese überall, dass nur nach dem Schnitt des Bachelorabschlusses die Rangliste erstellt wird. In diesem Paragraph scheint es anders. Was stimmt jetzt?
" § 8 Auswahl nach dem Grad der Eignung und Motivation (1) Für die Auswahl nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 legen die Fakultäten für ihre Studiengänge nach Maßgabe des § 5 HZG in der Satzung nach § 10 Absatz 1 HZG die Kriterien und Verfahren fest, durch die der Grad der Eignung und Motivation der Bewerberin und des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf bestimmt wird." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf)
Liebe Grüße
ich habe dieses Jahr leider keinen Studienplatz im Master Psychologie erhalten.Durch meine Bachelorarbeit habe ich letztendlich einen Bachelorabschluss erreicht, der um 0,2 besser war als der Schnitt mit dem ich mich für dieses Jahr beworben habe. Um mir ein Bild über die Chancen für nächstes Jahr zu machen, wüsste ich gerne bis zu welchem Rangplatz dieses Jahr im Master Psychologie zugelassen wurde und welcher Schnitt diesem Rangplatz entsprach.
Im telefonischen Service der "Studierende für Studierende" sagte mir jemand, dass es für den Master Psychologie keine Information über den NC Schnitt des letzten Jahres und auch diesen Jahres gibt, da noch andere Kriterien außer dem NC in die Rangreihenfolge einfließen.
Stimmt das und wenn ja, was spielt mit ein? Sind das die in §8 beschriebenen Kriterien und Verfahren? Wie sehen diese aus?
Ich lese überall, dass nur nach dem Schnitt des Bachelorabschlusses die Rangliste erstellt wird. In diesem Paragraph scheint es anders. Was stimmt jetzt?
" § 8 Auswahl nach dem Grad der Eignung und Motivation (1) Für die Auswahl nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 legen die Fakultäten für ihre Studiengänge nach Maßgabe des § 5 HZG in der Satzung nach § 10 Absatz 1 HZG die Kriterien und Verfahren fest, durch die der Grad der Eignung und Motivation der Bewerberin und des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf bestimmt wird." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf)
Liebe Grüße