Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Jahren, vor der Umstellung zu Bachelor/Masterstudiengängen, habe ich ein Studium zum Grund- und Mittelstufenlehramt, wie zu dieser Zeit der Titel war, begonnen, aber aus persönlichen Gründen abgebrochen. Wenn ich mich jetzt für das Lehramt Primar- und Sekundarstufe I bewerbe, werden mir diese Semester trotz der geänderten Studienordnung angerechnet, oder kann ich noch einmal von vorn beginnen? Ist ein erneutes Studium des Faches überhaupt möglich?
Mit freundlichn Grüßen, D. M. Zimmermann
Hallo D. M. Zimmermann,
Anrechnungen von Leistungen erfolgen an der Uni Hamburg nicht nach Semestern, sondern nach Studienleistungen. Leistungen aus einem vorherigen Studium können für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Ein erneutes Studium eines Lehramtsstudiengangs ist möglich. Wenn Sie vorher in einem Staatsexamensstudiengang studiert haben, bewerben Sie sich in der Regel für das erste Fachsemester, Leistungen werden dann nach der Immatrikulation angerechnet. Sofern Ihnen sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für Ihre Unterrichtsfächer bestätigt werden kann, dass anrechenbare Leistungen vorliegen, können Sie sich auch für ein höheres Fachsemester bewerben, sofern in Ihren Unterrichtsfächern in dem Semester, zu dem Sie sich bewerben, Studienplätze angeboten werden - das ist nicht in allen Unterrichtsfächern immer der Fall. Die Ansprechpersonen für die Bestätigung finden Sie ebenfalls in der oben verlinkten Liste. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-bewerbung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Anrechnungen von Leistungen erfolgen an der Uni Hamburg nicht nach Semestern, sondern nach Studienleistungen. Leistungen aus einem vorherigen Studium können für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Ein erneutes Studium eines Lehramtsstudiengangs ist möglich. Wenn Sie vorher in einem Staatsexamensstudiengang studiert haben, bewerben Sie sich in der Regel für das erste Fachsemester, Leistungen werden dann nach der Immatrikulation angerechnet. Sofern Ihnen sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für Ihre Unterrichtsfächer bestätigt werden kann, dass anrechenbare Leistungen vorliegen, können Sie sich auch für ein höheres Fachsemester bewerben, sofern in Ihren Unterrichtsfächern in dem Semester, zu dem Sie sich bewerben, Studienplätze angeboten werden - das ist nicht in allen Unterrichtsfächern immer der Fall. Die Ansprechpersonen für die Bestätigung finden Sie ebenfalls in der oben verlinkten Liste. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-bewerbung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort und die Sammlung hilfreicher Links.
Viele Grüße, D. M. Zimmermann
Viele Grüße, D. M. Zimmermann