Sehr geehrte Damen und Herren,
guten Tag! Mein Name ist Bingyang Liu, und ich komme ursprünglich aus China. Vom 1.10.2012 bis zum 28.10.2016 habe ich an der Köln Musikhochschule im Bachelor Studiengang Klavier studiert. Daher habe ich jetzt meinen Bachelor Abschluss erworben.
Jedoch würde ich mich um ein Zweitstudium im Studiengang BWL an Ihrer Hochschule bewerben. Meine Fragen wären:
1. Dürfte man sich jedes Jahr nur um einen Studienplatz für den BWL Studiengang zum Wintersemester bewerben?
2. Welche Unterlagen soll man als eine Bildungsinländerin mit einer Nicht-Deutschen-Nationalität bei der Bewerbung abgeben/hochladen?
3. Soll ich trotz meines Erststudiums einen Sprachnachweis einrichten?
Ich würde mich auf Ihre Antwort freuen und bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bingyang Liu
Liebe Bingyang Liu,
1.) Sie dürfen sich in jedem Bewerbungsverfahren nur für einen Studiengang und nur für einen Studienplatz bewerben.
2.) Sie können sich entweder mit Ihrem Schulabschlusszeugnis oder Ihrem Bachelorzeugnis bewerben. Wenn Sie sich mit Ihrem chinesischen Schulzeugnis bewerben, fallen Sie in die Nicht-EU-Quote, in der 10 % aller Studienplätze für Nicht-EU-Bewerber/innen zur Verfügung stehen. Es gilt in diesem Fall bei der Bewerbung das Bonuspunktesystem. Mehr Informationen dazu finden Sie hier unter "Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten":
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hluss.html
Wenn Sie sich mit Ihrem deutschen Bachelorzeugnis bewerben, sind Sie Bildungsinländerin und den EU-Bewerber/innen gleichgestellt. Sie sollten also abwägen, ob die Durchschnittsnote Ihres Bachelorzeugnisses besser oder genau so gut wie der NC des letzten Bewerbungsverfahrens ist. Die NC-Werte finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Der NC-Wert ist die Note, mit der/die letzte Bewerber/in zugelassen wurde und ändert sich in jedem Bewerbungsverfahren.
Sie finden detaillierte Informationen zu den Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung einreichen müssen, in unserem Online-Portal International Guide: http://www.uni-hamburg.de/iguide. Melden Sie sich für die Gruppe Bachelor/Staatsexamen an.
3.) Die Universität Hamburg akzeptiert das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde, als Deutschnachweis. Wenn Ihr Bachelorstudiengang also auf Deutsch unterrichtet wurde, können Sie das Abschlusszeugnis als Sprachnachweis einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Goetze
1.) Sie dürfen sich in jedem Bewerbungsverfahren nur für einen Studiengang und nur für einen Studienplatz bewerben.
2.) Sie können sich entweder mit Ihrem Schulabschlusszeugnis oder Ihrem Bachelorzeugnis bewerben. Wenn Sie sich mit Ihrem chinesischen Schulzeugnis bewerben, fallen Sie in die Nicht-EU-Quote, in der 10 % aller Studienplätze für Nicht-EU-Bewerber/innen zur Verfügung stehen. Es gilt in diesem Fall bei der Bewerbung das Bonuspunktesystem. Mehr Informationen dazu finden Sie hier unter "Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten":
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hluss.html
Wenn Sie sich mit Ihrem deutschen Bachelorzeugnis bewerben, sind Sie Bildungsinländerin und den EU-Bewerber/innen gleichgestellt. Sie sollten also abwägen, ob die Durchschnittsnote Ihres Bachelorzeugnisses besser oder genau so gut wie der NC des letzten Bewerbungsverfahrens ist. Die NC-Werte finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Der NC-Wert ist die Note, mit der/die letzte Bewerber/in zugelassen wurde und ändert sich in jedem Bewerbungsverfahren.
Sie finden detaillierte Informationen zu den Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung einreichen müssen, in unserem Online-Portal International Guide: http://www.uni-hamburg.de/iguide. Melden Sie sich für die Gruppe Bachelor/Staatsexamen an.
3.) Die Universität Hamburg akzeptiert das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde, als Deutschnachweis. Wenn Ihr Bachelorstudiengang also auf Deutsch unterrichtet wurde, können Sie das Abschlusszeugnis als Sprachnachweis einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Goetze
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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