Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende 2014 habe ich mein Medizin-Studium beendet und möchte mich jetzt als Promotionsstudent an der Uni Hamburg einschreiben. Laut Promotionsordnung des Medizinisches Fakultät ist Voraussetzung für die Zulassung zu einer Promotion die Immatrikulation als Promotionsstudent, laut der Auskunft auf der Website der Uni HH ist die Voraussetzung zum Einschreiben als Promotionsstudent die Zulassung zur Promotion. Wenn eines die Voraussetzung für das jeweils andere ist, lässt sich der Widerspruch jedoch nicht auflösen. Wie soll ich weiter Vorgehen? Das Promotionsbüro des UKE hat mich mit dieser Frage an Sie von der Uni HH verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Andrei Nicola