Guten Tag,
ich studiere momentan im dritten Mastersemester und bin über meine Eltern privatversichert, werde aber bald 25. Jetzt wurde mir von meiner Krankenversicherung mitgeteilt, dass es möglich sei, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn ich einen Monat nicht an der Uni eingschrieben sei. Können Sie mir sagen, ob das stimmt? Ich absolviere kommendes Semester ein Auslandssemester, das allerdings nur bis Juni andauert. Es ist wahrscheinlich nicht möglich, sich für das restliche Semester (bis Oktober) beurlauben zu lassen, oder?
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
Liebe HeleneK,
Wenn Ihre Krankenversicherung Ihnen die Auskunft gegeben hat, dass Sie, sofern Sie kurzzeitig nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, würde ich davon ausgehen, dass dies korrekt ist. Bestätigen kann ich Ihnen dies allerdings nicht, da über Ihre Möglichkeiten der Krankenversicherung die Versicherungen und nicht die Hochschulen entscheiden.
Ein Auslandssemester ist auch dann ein Grund für eine Beurlaubung, wenn Sie sich nicht das gesamte Semester im Ausland aufhalten. Das Studium im Ausland muss mindestens 3 Monate des entsprechenden Semesters in Anspruch nehmen, damit eine Beurlaubung möglich ist. Eine Beurlaubung wird Ihnen aber zum Zweck des Versicherungswechsels nicht weiterhelfen, wenn die Aussage Ihrer Krankenversicherung korrekt ist. Denn auch wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie immer noch als Studierende eingeschrieben. Um die Bedingung zu erfüllen, dass Sie nicht eingeschrieben sind, würde daher eine Beurlaubung nicht ausreichen, sondern Sie müssten sich exmatrikulieren. Sofern Sie Ihr Studium weiterführen möchten, sollten Sie sich aber sehr gut überlegen, ob Sie dies tun möchten, da Sie nach einer Exmatrikulation nur wenige Möglichkeiten haben, Ihr Studium wieder aufzunehmen.
Eine Möglichkeit, die eventuell für die Sie in Frage kommt, wäre eine zeitweilige Exmatrikulation zur Fortführung Ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule, d.h. hier würden Sie sich zum Zweck der Durchführung Ihres Auslandssemesters für das Sommersemester 2017 exmatrikulieren lassen und würden sich zum Wintersemester 2017/18 ohne erneute Bewerbung wieder immatrikulieren lassen. Bevor Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, sollten Sie mit dem Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob diese Möglichkeit im Fall Ihres Auslandssemesters besteht. Dies können Sie entweder persönlich zu den Sprechzeiten des Teams oder über das folgende Kontaktformular tun: www.uni-hamburg.de/studium.
Sollte dieser Weg für Sie nicht möglich sein, wäre ggf. auch eine Exmatrikulation und eine anschließende Neubewerbung in ein höheres Fachsemester Ihres Studiengangs möglich. Um Ihnen sagen zu können, ob diese Möglichkeit besteht, müsste ich aber wissen, in welchem Studiengang Sie studieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Ihre Krankenversicherung Ihnen die Auskunft gegeben hat, dass Sie, sofern Sie kurzzeitig nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, würde ich davon ausgehen, dass dies korrekt ist. Bestätigen kann ich Ihnen dies allerdings nicht, da über Ihre Möglichkeiten der Krankenversicherung die Versicherungen und nicht die Hochschulen entscheiden.
Ein Auslandssemester ist auch dann ein Grund für eine Beurlaubung, wenn Sie sich nicht das gesamte Semester im Ausland aufhalten. Das Studium im Ausland muss mindestens 3 Monate des entsprechenden Semesters in Anspruch nehmen, damit eine Beurlaubung möglich ist. Eine Beurlaubung wird Ihnen aber zum Zweck des Versicherungswechsels nicht weiterhelfen, wenn die Aussage Ihrer Krankenversicherung korrekt ist. Denn auch wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie immer noch als Studierende eingeschrieben. Um die Bedingung zu erfüllen, dass Sie nicht eingeschrieben sind, würde daher eine Beurlaubung nicht ausreichen, sondern Sie müssten sich exmatrikulieren. Sofern Sie Ihr Studium weiterführen möchten, sollten Sie sich aber sehr gut überlegen, ob Sie dies tun möchten, da Sie nach einer Exmatrikulation nur wenige Möglichkeiten haben, Ihr Studium wieder aufzunehmen.
Eine Möglichkeit, die eventuell für die Sie in Frage kommt, wäre eine zeitweilige Exmatrikulation zur Fortführung Ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule, d.h. hier würden Sie sich zum Zweck der Durchführung Ihres Auslandssemesters für das Sommersemester 2017 exmatrikulieren lassen und würden sich zum Wintersemester 2017/18 ohne erneute Bewerbung wieder immatrikulieren lassen. Bevor Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, sollten Sie mit dem Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob diese Möglichkeit im Fall Ihres Auslandssemesters besteht. Dies können Sie entweder persönlich zu den Sprechzeiten des Teams oder über das folgende Kontaktformular tun: www.uni-hamburg.de/studium.
Sollte dieser Weg für Sie nicht möglich sein, wäre ggf. auch eine Exmatrikulation und eine anschließende Neubewerbung in ein höheres Fachsemester Ihres Studiengangs möglich. Um Ihnen sagen zu können, ob diese Möglichkeit besteht, müsste ich aber wissen, in welchem Studiengang Sie studieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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