Bewerbung nach bestandenem Ham-Nat
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 22:49
Hey! Ich habe ein paar Fragen für das Team, die ich mal kurz und knapp aufzähle.
1. Gehen wir von folgender Grundsituation aus: Ein Student hat an einer Universität fern von Hamburg (aber in Deutschland) einen Studienplatz für Medizin über den Ham-Nat ergattern können. Bei diesem Studiengang handelt es sich um keinen Modell- oder Reformstudiengang, sondern um das ganz klassische Staatsexamen mit Physikum und co. Darf dieser Student, obwohl er bereits über hochschulstart.de erfolgreich einen Studienplatz im Fach Medizin bekommen hat, sich erneut über hochschulstart.de für die Universität Hamburg bewerben und erneut den Ham-Nat mitschreiben (davon ausgehend der Schnitt reich um eingeladen zu werden)?
2. Falls ja, muss er sich dafür erst exmatrikulieren (ich bin sicher die Antwort ist ja, aber es kann nicht schaden trotzdem zu fragen)?
3. Wenn der besagte Student im nicht Reform- oder Modellstudiengang endgültig seinen Prüfungsanspruch für das Physikum verloren hat (zb. zu oft durch Prüfungen durchgefallen) darf er sich trotzdem noch in Hamburg bewerben, da es sich ja um ein völlig anderes System handelt (Modellstudiengang)?
Ich bedanke mich schon mal für die Mühen!
1. Gehen wir von folgender Grundsituation aus: Ein Student hat an einer Universität fern von Hamburg (aber in Deutschland) einen Studienplatz für Medizin über den Ham-Nat ergattern können. Bei diesem Studiengang handelt es sich um keinen Modell- oder Reformstudiengang, sondern um das ganz klassische Staatsexamen mit Physikum und co. Darf dieser Student, obwohl er bereits über hochschulstart.de erfolgreich einen Studienplatz im Fach Medizin bekommen hat, sich erneut über hochschulstart.de für die Universität Hamburg bewerben und erneut den Ham-Nat mitschreiben (davon ausgehend der Schnitt reich um eingeladen zu werden)?
2. Falls ja, muss er sich dafür erst exmatrikulieren (ich bin sicher die Antwort ist ja, aber es kann nicht schaden trotzdem zu fragen)?
3. Wenn der besagte Student im nicht Reform- oder Modellstudiengang endgültig seinen Prüfungsanspruch für das Physikum verloren hat (zb. zu oft durch Prüfungen durchgefallen) darf er sich trotzdem noch in Hamburg bewerben, da es sich ja um ein völlig anderes System handelt (Modellstudiengang)?
Ich bedanke mich schon mal für die Mühen!