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Bewerbung nach bestandenem Ham-Nat

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 22:49
von 123456789
Hey! Ich habe ein paar Fragen für das Team, die ich mal kurz und knapp aufzähle.


1. Gehen wir von folgender Grundsituation aus: Ein Student hat an einer Universität fern von Hamburg (aber in Deutschland) einen Studienplatz für Medizin über den Ham-Nat ergattern können. Bei diesem Studiengang handelt es sich um keinen Modell- oder Reformstudiengang, sondern um das ganz klassische Staatsexamen mit Physikum und co. Darf dieser Student, obwohl er bereits über hochschulstart.de erfolgreich einen Studienplatz im Fach Medizin bekommen hat, sich erneut über hochschulstart.de für die Universität Hamburg bewerben und erneut den Ham-Nat mitschreiben (davon ausgehend der Schnitt reich um eingeladen zu werden)?


2. Falls ja, muss er sich dafür erst exmatrikulieren (ich bin sicher die Antwort ist ja, aber es kann nicht schaden trotzdem zu fragen)?

3. Wenn der besagte Student im nicht Reform- oder Modellstudiengang endgültig seinen Prüfungsanspruch für das Physikum verloren hat (zb. zu oft durch Prüfungen durchgefallen) darf er sich trotzdem noch in Hamburg bewerben, da es sich ja um ein völlig anderes System handelt (Modellstudiengang)?

Ich bedanke mich schon mal für die Mühen!

Re: Bewerbung nach bestandenem Ham-Nat

Verfasst: Sa 3. Dez 2016, 19:31
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo 123456789,

1. Ja, das ist erlaubt.
2. Wie Sie schon vermuten, ist für eine Neubewerbung für eine andere Hochschule eine vorherige Exmatrikulation an der alten Hochschule erforderlich. Hier gibt es allerdings Härtefallregelungen, die unter bestimmten Umständen eine Neubewerbung ohne vorherige Exmatrikulation erlauben.
3. Dies lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten, sondern müsste im Einzelfall geprüft werden. Laut §44 des Hamburger Hochschulgesetzes gilt, dass Studierende, die an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben, das Studium an einer Hamburger Hochschule in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen können, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Da die Prüfungen im Studiengang Medizin an allen deutschen Hochschulen der Approbationsordnung für Ärzte unterliegen, dürfte es aber in der Regel der Fall sein, dass das endgültige Nichtbestehen des Physikums an einer anderen deutschen Hochschule ein Weiterstudium im Modellstudiengang der Uni Hamburg ausschließt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling