Hallo!
Ich bin gerade im Rahmen des Zentralaustauschprogrammes an einer Uni im Ausland. Da für mein Hauptfachstudiengang ein Auslandssemester Pflicht ist, habe ich für das aktuelle Semester eine ganz normale Studienbescheinigung bekommen. Allerdings, habe ich vor noch ein zweites Semester zu bleiben und meine Professorin meinte, dass ich in diesem Fall das zweite, freiwillige Auslandssemester als ein Urlaubssemester anmelden muss. Nun habe ich aber das Problem, dass ich einen Studienkredit erhalte (und dringend benötige) und die Bank mir gesagt hat, dass ich unbedingt eine Studienbescheinigung der Uni Hamburg brauche, weil sie die Immatrikulationsbescheinigung meiner Austauschuni nicht akzeptieren. Gibt es eine Möglichkeit trotz Urlaubssemesters eine Semesterbescheinigung zu bekommen? Oder ist es möglich, dass ich gar kein Urlaubssemester beantrage und, obwohl ich keine Kurse an der Uni belegen kann, den Semesterbeitrag zahle und es als reguläres Semester weiterlaufen lasse?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo hennytae,
Auch wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie weiter als Studierende der Uni Hamburg eingeschrieben und erhalten daher selbstverständlich eine Semesterbescheinigung. Sie müssen auch für ein Urlaubssemester den regulären Semesterbeitrag bezahlen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie weiter als Studierende der Uni Hamburg eingeschrieben und erhalten daher selbstverständlich eine Semesterbescheinigung. Sie müssen auch für ein Urlaubssemester den regulären Semesterbeitrag bezahlen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Zuerst herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Aber wird auf der Bescheinigung ersichtlich sein, dass es ein Urlaubssemester ist? Die Bank, die den Studienkredit vergibt, hat ausdrücklich gesagt, dass sie Urlaubssemester nicht finanzieren.
Aber wird auf der Bescheinigung ersichtlich sein, dass es ein Urlaubssemester ist? Die Bank, die den Studienkredit vergibt, hat ausdrücklich gesagt, dass sie Urlaubssemester nicht finanzieren.
Hallo hennytae,
Die Beurlaubung ist auf der Bescheinigung vermerkt, d.h. wenn Sie sich beurlauben lassen, ist das klar ersichtlich.
Es gibt keine allgemeine Regelung, die besagt, dass Sie sich grundsätzlich für ein Auslandssemester beurlauben lassen müssen. Bevor Sie ein weiteres Semester im Ausland verbringen, ohne sich beurlauben zu lassen, sollten Sie aber Rücksprache mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro halten, um zu klären, ob es für Sie Nachteile haben kann, wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, dann aber ein Semester lang keine Studienleistungen erbringen oder Prüfungen ablegen. Möglicherweise ist eine Verlängerung Ihrer Studienzeit der einzige Nachteil bei diesem Vorgehen. Diese kann aber auch später dazu führen, dass Ihnen dann zum Ende Ihres Studiums hin kein Studienkredit mehr gewährt wird. Das sollten Sie vorab mit Ihrer kreditgebenden Stelle klären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Beurlaubung ist auf der Bescheinigung vermerkt, d.h. wenn Sie sich beurlauben lassen, ist das klar ersichtlich.
Es gibt keine allgemeine Regelung, die besagt, dass Sie sich grundsätzlich für ein Auslandssemester beurlauben lassen müssen. Bevor Sie ein weiteres Semester im Ausland verbringen, ohne sich beurlauben zu lassen, sollten Sie aber Rücksprache mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro halten, um zu klären, ob es für Sie Nachteile haben kann, wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, dann aber ein Semester lang keine Studienleistungen erbringen oder Prüfungen ablegen. Möglicherweise ist eine Verlängerung Ihrer Studienzeit der einzige Nachteil bei diesem Vorgehen. Diese kann aber auch später dazu führen, dass Ihnen dann zum Ende Ihres Studiums hin kein Studienkredit mehr gewährt wird. Das sollten Sie vorab mit Ihrer kreditgebenden Stelle klären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg