Exmatrikulationsbescheinigung

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angebeh
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Registriert: Mo 5. Dez 2016, 12:43

Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von angebeh »

Hallo,

ich habe meine Promotion im Sommer 2016 abgeschlossen und auch den Semesterbetrag für mehr als den nötigen Zeitraum ganz normal bezahlt (bis SoSe 2016 bzw. bis 30.09.2016). Per Post habe ich neulich nun folgenden Brief bekommen:

"Exmatrikulation zum 30.09.2016 wegen fehlender Rückmeldung".

Der einzig relevante Satz im schreiben: "Eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk der Abschlussprüfung erhalten Sie, wenn Sie uns nach Erhalt des Zeugnisses eine Kopie vorlegen."

Muss ich nun mein Abschlusszeugnis vorlegen?? Ich brauche keine Exmatrikulationsbescheinigung... daher meine Frage, muss ich nun einfach nichts machen und alles ist gut? Ich bin schließlich fertig mit der Promotion und habe meine Urkunde bekommen.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo angebeh,

Wenn Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, müssen Sie Ihr Zeugnis nicht mehr vorlegen - es besteht dann kein weiterer Handlungsbedarf.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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