Hallo,
Ich habe am Freitag, 02.12.16, eine Sofortzulassung für den Studiengang Sozialökonomie ab Sommersemester 2017 erhalten. Darin steht u.a. " Bitte beachten Sie, dass sich nach dem Bescheidversand wichtige Fristen zur Einschreibung
anschließen (14 Tage im Hauptverfahren), die Sie unbedingt einhalten müssen, damit Sie Ihren Studienplatz nicht
gefährden."
Heißt das, dass ich in den 14 Tagen ab Sofortzulassung alle nötigen Unterlagen abgeben muss zur Einschreibung oder bekomme ich noch einen anderen Bescheid und habe ab dem Zeitpunkt 14 Tage Zeit?
Mit freundlichen Grüßen,
Nina M.
Üblicherweise spricht die Sofortzulassung von einer sehr wahrscheinlichen voraussichtlichen Zulassung. Der eigentliche Zulassungsbescheid kommt im Februar, siehe Stine.
Liebe Nina,
Die Frist von 14 Tagen gilt nicht ab der Sofortzulassung, sondern ab dem formalen Zulassungsbescheid, den Sie im Februar erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Frist von 14 Tagen gilt nicht ab der Sofortzulassung, sondern ab dem formalen Zulassungsbescheid, den Sie im Februar erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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