Liebe Michaela,
Die Chancen für einen Wechsel an die Universität Hamburg zum PJ stehen in der Tat nicht besonders gut, da die zur Verfügung stehenden Plätze zunächst an eingeschriebene Studierende der Uni Hamburg vergeben werden und externe Bewerbungen zum PJ nachrangig behandelt werden.
Weiterhin legt die
Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg fest, dass Kandidat/innen für eine Promotion an der Medizinischen Fakultät wenigstens zwei Semester an der Uni Hamburg für das Fach Medizin oder Zahnmedizin eingeschrieben gewesen sein sollen. Es gibt hier die Ausnahmeregelung, dass in besonders begründeten Fällen die Dekanin oder der Dekan der Medizinischen Fakultät von einem dieser Pflichtsemester, ausnahmsweise auch von beiden Pflichtsemestern eine Befreiung erteilen kann. Ob eine solche Ausnahme in Ihrem Fall gegeben sein könnte, können wir Ihnen leider nicht beantworten, da dies die Medizinische Fakultät entscheidet. Daher müssen Sie sich mit der Frage, ob es eine Möglichkeit für Sie gibt, auch ohne eine vorherige Einschreibung an der Uni Hamburg für eine Promotion zugelassen werden zu können, direkt an die Medizinische Fakultät wenden. Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.uke.de/forschung/promotion- ... index.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling