Bearbeitet Widerspruch und Klage
Hallo,
ich weiß nicht ob ich mit der Frage hier richtig bin.
ich hatte mich versucht für Soziologie einzuklagen, dies hatte aber keinen Erfolg.Wir waren 10 Kläger und 2 Anträge wurden abgelehnt. Kann man denn noch nachrücken, wenn jemand sich doch noch entschließt den Studienplatz nicht anzunehmen bzw die Einschreibung nicht vornimmt ?
Mit freundlichen Grüßen Mary
Re: Widerspruch und Klage
Liebe Mary,

Die Nachrückverfahren für das Wintersemester 2016/17 sind mittlerweile abgeschlossen.Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, nachzurücken.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Widerspruch und Klage
Ich meine wenn der Eingeklagte den Studienplatz nicht annimmt.
Re: Widerspruch und Klage
Liebe Mary,

Entschuldigen Sie - dann habe ich Ihre Frage missverstanden. Nein, in Bezug auf Klageverfahren gibt es prinzipiell keine Nachrückverfahren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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