Hallo,
ich weiß nicht ob ich mit der Frage hier richtig bin.
ich hatte mich versucht für Soziologie einzuklagen, dies hatte aber keinen Erfolg.Wir waren 10 Kläger und 2 Anträge wurden abgelehnt. Kann man denn noch nachrücken, wenn jemand sich doch noch entschließt den Studienplatz nicht anzunehmen bzw die Einschreibung nicht vornimmt ?
Mit freundlichen Grüßen Mary
Liebe Mary,
Die Nachrückverfahren für das Wintersemester 2016/17 sind mittlerweile abgeschlossen.Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, nachzurücken.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Nachrückverfahren für das Wintersemester 2016/17 sind mittlerweile abgeschlossen.Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, nachzurücken.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Mary,
Entschuldigen Sie - dann habe ich Ihre Frage missverstanden. Nein, in Bezug auf Klageverfahren gibt es prinzipiell keine Nachrückverfahren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Entschuldigen Sie - dann habe ich Ihre Frage missverstanden. Nein, in Bezug auf Klageverfahren gibt es prinzipiell keine Nachrückverfahren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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