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Ende Promotionsverfahren

Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 14:30
von Promotion
Wann gilt ist die Promotion laut Promotionsordnung der Universität Hamburg Fakultät für Mathematik, Informatik, und Naturwissenschaften als vollständig abgeschlossen?

Re: Ende Promotionsverfahren

Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 20:27
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Promotion,

Eine Promotion gilt grundsätzlich dann als vollständig abgeschlossen, wenn die Promotionsurkunde ausgehändigt wurde. Die Urkunde wird erst nach Veröffentlichung und Ablieferung der Dissertation ausgehändigt. (vgl. §§13,14 der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik, und Naturwissenschaften)

Das vorläufige Zeugnis, das nach Bestehen der Disputation ausgehändigt wird, berechtigt nicht zum Führen des Doktorgrades.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling