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Wartezeitverkürzung

Verfasst: Fr 6. Jan 2017, 13:36
von Wintervogel
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in meiner Online-Bewerbung aus Versehen einen Antrag auf Wartezeitverkürzung gestellt. Jetzt kann ich diesen nicht mehr löschen. Wird meine Bewerbung jetzt nicht berücksichtigt, weil ich diesen Antrag nicht per Postweg mit den Bescheinigungen an die uni schicke?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Re: Wartezeitverkürzung

Verfasst: Fr 6. Jan 2017, 19:49
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Wintervogel,

Wenn Sie keine Unterlagen zu einem Sonderantrag an die Uni Hamburg schicken, wird lediglich dieser Antrag nicht berücksichtigt. Ihre Bewerbung wird trotz eines nicht belegten Antrags regulär im Zulassungsverfahren berücksichtigt, sofern Sie alle Angaben formal korrekt gemacht haben. Sie müssen also nichts weiter unternehmen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Wartezeitverkürzung

Verfasst: So 8. Jan 2017, 15:46
von Wintervogel
ok, Vielen Dank.