Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Liste der Hochschulzugangsberechtigungen für Meister/Betriebs- und Fachwirte wird unter anderem auch der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung aufgelistet.
Da ich ebenfalls einen kaufmännischen Betriebswirt habe, bin ich für eine Zulassungsberechtigung wahrscheinlich, auf der eher sicheren Seite.
Interessant wäre der Fachwirt allerdings, wenn dieser auch zur Berechnung der Wartesemester einbezogen werden kann.
Oder wird hierbei lediglich der Zeitpunkt des Abiturs berücksichtigt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen