Bearbeitet Studiengangwechsel - Fehlversuche
Hallo alle zusammen,

derzeit studiere ich Anglistik im 1. Semester, wechsel aber zu Sozialökonomie im kommenden Semester. Per Email habe ich schon eine Sofortzulassung erhalten. Meine Frage ist nun folgende:
Im Januar steht theoretisch noch eine Prüfung im Anglistikstudium an. Falls ich diese Prüfung nicht bestehe, zählt der Fehlversuch in mein neues Studium mit rein? Ich gehe davon aus, dass dem nicht so ist, wollte aber nochmal sicher gehen.

MfG
Re: Studiengangwechsel - Fehlversuche
Hallo maria123,

Bei einem Studiengangwechsel werden verlorene Prüfungsversuche nicht "mitgenommen". Sollten Sie allerdings eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, muss geprüft werden, ob das endgültige Nichtbestehen dieser Prüfung einem Studium in dem neuen Studiengang nach §44 Hamburger Hochschulgesetz entgegen steht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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