Wartesemester Studienplatzlage
Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 19:51
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gern Zahnmedizin studieren. Vermutlich werde ich mit mein Abitur kein Einzerschnitt erreichen.
Ich möchte daher zuvor eine Ausbildungzum Zahntechniker machen. Direkt nach dem Abitur möchte ich aber gleichzeitig die Universität auf dem direkten Wege auf einen Studienplatz verklagen.
Ab wann zählen dann die Wartesemester, mit Beginn der Klage?
Wann muss ich den Aufnahmetest für das Zahnmedezinstudium machen am Anfang der Wartesemester, oder wenn die Wartesemesterzeit vorbei ist?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Fenja
ich möchte gern Zahnmedizin studieren. Vermutlich werde ich mit mein Abitur kein Einzerschnitt erreichen.
Ich möchte daher zuvor eine Ausbildungzum Zahntechniker machen. Direkt nach dem Abitur möchte ich aber gleichzeitig die Universität auf dem direkten Wege auf einen Studienplatz verklagen.
Ab wann zählen dann die Wartesemester, mit Beginn der Klage?
Wann muss ich den Aufnahmetest für das Zahnmedezinstudium machen am Anfang der Wartesemester, oder wenn die Wartesemesterzeit vorbei ist?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Fenja