Wartesemester

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Miriam Zwick
Beiträge: 2
Registriert: Mo 16. Jan 2017, 00:52

Bearbeitet Wartesemester

Beitrag von Miriam Zwick »

Sehr geehrtes Campus Center Team,

mein Name ist Miriam und ich interessiere mich sehr für den Studiengang Lehramt auf Sonderpädagogik. Mein damaliger NC war/ ist 2,8. Ich hab nach dem Abitur ein Berufsvorbereitendes Soziales Jahr und anschließend ein Studium zur Physiotherapeutin an der Hochschule 21 in Buxtehude absolviert. Zur Zeit befinde ich mich Ausland als berufsqualifiziertes Aupair und werde hier auch noch etwas bleiben. Ich möchte mich aber gerne für den Studiengang bewerben, um diesen nach meinem Auslandaufenthalt antreten zu können. Da mein NC nun aber nicht der Beste ist frage ich mich, wie es mit der Anerkennung von Wartesemestern läuft. Ich habe in einem Beitrag gelesen, dass das Studium an einer privaten Hochschule als Wartezeit anerkannt wird - das wäre bei mir der Fall. Wird im Bewerbungsverfahren erklärt was ich dafür tun muss, dass das berücksichtigt wird? Ich würde gerne grundsätzlich wissen, wie das mit der Anerkennung von Wartesemestern funktioniert und was ich dafür tun muss.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!
Ganz liebe Grüße Miriam Zwick
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Zentrale Studienberatung - Hanna Goetze
Beiträge: 63
Registriert: Mo 15. Feb 2016, 16:56

Re: Wartesemester

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Hanna Goetze »

Sehr geehrte Frau Zwick,

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Goetze
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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