Sehr geehrtes CampusCenter-Team,
ich habe zwei Fragen bezüglich des Studienortwechsels. Zur Zeit studiere ich Latein und Philosophie auf Lehramt in Kiel im vierten Fachsemester Master. Nun überlege ich, nach Hamburg zu wechseln. Hierbei habe ich bereits alle Leistungen im Fach Philosophie sowie im Profil Lehramt in Kiel abgeschlossen, allerdings fehlen mir noch Leistungen in Latein.
Meine Fragen sind nun folgende:
1) Ist ein Wechsel überhaupt noch möglich?
2) Wie läuft in Hamburg die Akkreditierung der bereits erbrachten Leistungen.
freundliche Grüße, eine Kieler Studentin.
Hallo sternchen321,
1) Ein Wechsel ist auch zu diesem Zeitpunkt noch möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert, da sich durch einen Wechsel zu so einem späten Zeitpunkt mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Studiendauer verlängert. Es ist wahrscheinlich, dass Sie aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus der Master of Education-Studiengänge in Hamburg und Kiel in Hamburg Leistungen nachholen müssen, auch wenn Ihnen einiges von Ihren Leistungen aus Kiel anerkannt wird. So ist z.B. der Praxisanteil in den Hamburger Master of Education-Studiengängen mit 30 LP erheblich höher als im Master of Education in Kiel, so dass es gut sein kann, dass Sie diesen Praxisteil, der sich in Hamburg über 2 Semester erstreckt, noch einmal absolvieren müssen. Informationen zum Aufbau der Master of Education-Studiengänge in Hamburg finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Gymnasien anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1) Ein Wechsel ist auch zu diesem Zeitpunkt noch möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert, da sich durch einen Wechsel zu so einem späten Zeitpunkt mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Studiendauer verlängert. Es ist wahrscheinlich, dass Sie aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus der Master of Education-Studiengänge in Hamburg und Kiel in Hamburg Leistungen nachholen müssen, auch wenn Ihnen einiges von Ihren Leistungen aus Kiel anerkannt wird. So ist z.B. der Praxisanteil in den Hamburger Master of Education-Studiengängen mit 30 LP erheblich höher als im Master of Education in Kiel, so dass es gut sein kann, dass Sie diesen Praxisteil, der sich in Hamburg über 2 Semester erstreckt, noch einmal absolvieren müssen. Informationen zum Aufbau der Master of Education-Studiengänge in Hamburg finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html
2) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Gymnasien anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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