Liebes Campus-Center Team,
ich würde gerne zum WiSe 2017/18 ein Bachelorstudium an der UHH beginnen. Ich werde dann zehn Wartesemester haben und eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung plus eineinhalb Jahre Berufserfahrung. Ich interessiere mich für die Studiengänge neue deutsche Literatur und Medienwissenschaften. Da beide Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, frage ich mich, ob mir, neben den Wartesemestern, auch die Ausbildungs- und Berufszeit angerechnet werden können?
Vielen Dank im Voraus und einen angenehmen Sonntagabend!
Leonie Kress
Liebe Frau Kress,
Zeiten einer Ausbildung und Zeiten der Berufstätigkeit werden, sofern Sie nicht parallel zur Ausbildung bzw. zur Berufstätigkeit an einer deutschen staatlichen Hochschule immatrikuliert waren, als Wartezeit angerechnet. Neben der Anrechnung als Wartezeit werden aber Ausbildung und Berufstätigkeit bei der Auswahl nicht noch einmal zusätzlich positiv berücksichtigt.
Mit 10 Wartesemestern haben Sie schon die maximale Wartezeit gesammelt, die an der Uni Hamburg berücksichtigt wird, d.h. Sie werden im Auswahlverfahren in jedem Fall auf der Wartezeitliste berücksichtigt. Sofern es für Ihre gewünschten Studiengänge mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern gibt als Studienplätze über die Wartezeit zu vergeben sind, findet hier allerdings ein Losverfahren statt, so dass es nicht sicher ist, dass Sie mit 10 Wartesemestern einen Studienplatz erhalten. Weitere Informationen zur Zulassung nach Wartezeit finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zeiten einer Ausbildung und Zeiten der Berufstätigkeit werden, sofern Sie nicht parallel zur Ausbildung bzw. zur Berufstätigkeit an einer deutschen staatlichen Hochschule immatrikuliert waren, als Wartezeit angerechnet. Neben der Anrechnung als Wartezeit werden aber Ausbildung und Berufstätigkeit bei der Auswahl nicht noch einmal zusätzlich positiv berücksichtigt.
Mit 10 Wartesemestern haben Sie schon die maximale Wartezeit gesammelt, die an der Uni Hamburg berücksichtigt wird, d.h. Sie werden im Auswahlverfahren in jedem Fall auf der Wartezeitliste berücksichtigt. Sofern es für Ihre gewünschten Studiengänge mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern gibt als Studienplätze über die Wartezeit zu vergeben sind, findet hier allerdings ein Losverfahren statt, so dass es nicht sicher ist, dass Sie mit 10 Wartesemestern einen Studienplatz erhalten. Weitere Informationen zur Zulassung nach Wartezeit finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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