Immobilien nach Kindererziehung

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m.de.b
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Registriert: Di 2. Jun 2015, 23:13

Bearbeitet Immobilien nach Kindererziehung

Beitrag von m.de.b »

Moin moin,

Ich hatte mich nach der Geburt meiner Kleinen exmatrikuliert , und möchte mich nun wieder immatrikulieren. Wo und bei wem mache ich das? Welche Unterlagen brauche ich? Und ja das geht!

Immatrikulation

Eine Immatrikulation ohne erneutes Zulassungsverfahren ist für Studierende, die wegen der Betreuung eines Kindes exmatrikuliert waren, möglich: im Anschluss an die sogenannte Aussetzung von einem Zeitraum bis zu sechs Semestern kann man sich bis spätestens zwei Semester nach Wegfall des o.g. Grundes wieder einschreiben.

Quelle

http://www.uni-hamburg.de/familienbuero ... ation.html
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Immobilien nach Kindererziehung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r m.de.b,

Eine Wiedereinschreibung nach Kindeserziehung ist in der Tat möglich. Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Wiedereinschreibung an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg (http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... rende.html) und reichen mit diesem Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fachbereichs Ihres früheren Studiengangs ein. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass eine Fortsetzung des Studiums in dem früheren Studiengang in Ihrem Fall problemlos möglich ist. Hinsichtlich der Bescheinigung wenden Sie sich am besten als erste Anlaufstelle an das für den Studiengang zuständige Studienbüro: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ueros.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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