Bearbeitet Abmeldung nach einer Klausur
Guten Abend,

Ich bin Student im ersten Semester. In meinem Studiengang (Sozialökonomie) müssen wir verschiedene Grundkurse erfolgreich absolvieren um weiterführende Kurse besuchen zu können. Laut Prüfungsordnung darf ein Student eine Klausur im Grundkurs maximal 4- mal antreten. Nehmen wir an ein Student tretet 3- mal für eine Klausur an und besteht bei allen Drei angetretenen Klausuren nicht. Darf der Student, um das schlimmste zu verhindern (Exmatrikulation), sich am Ende des Semesters vom Grundkurs abmelden um sich anschließend zu Beginn des nächsten Semesters ein weiteres mal für den selben Kurs anzumelden, um die Möglichkeit zu bekommen Vier weitere mal antreten zu dürfen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Abmeldung nach einer Klausur
Hallo teller,

In der Regel sind solche Umwege nicht zulässig. Wenn Sie für eine Prüfung angemeldet sind, diese antreten und nicht bestehen, lassen sich durch eine Abmeldung vom entsprechenden Kurs keine neuen Prüfungsversuche generieren. Wie An- und Abmeldungen von Prüfungen, Prüfungsversuche und ähnliches geregelt sind, variiert aber von Studiengang zu Studiengang leicht. Daher sollten Sie sich an das Studienbüro Sozialökonomie wenden, um in Erfahrung zu bringen, wie diese Regelungen in Ihrem Studiengang genau aussehen. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... ozoek.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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