Bearbeitet Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Guten Tag,

ich studiere derzeit im 5. Semester Informatik (150ECTS) + Nebenfach (30ECTS) in München. Aus familären Gründen (schwerkranke Mutter) konnte ich meinem Studium bisher leider nicht so nachgehen wie ich es gerne gewollt hätte. Aus diesem und auch anderlei privater Gründen, würde ich gerne an die Uni nach HH wechseln.
Meine Frage ist nun, ob trotz dem, dass ich bereits die offizielle Wechselphase (bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit) "verpasst" habe, dennoch ein Wechsel in ein höheres Fachsemester möglich ist oder ob ich mich "nur" als Studienanfänger bewerben kann und dann darauf hoffen muss, dass mir soviele ECTS-Pukte wie möglich nachträglich angerechnet werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Hallo HS95,

Wenn Sie in München in einem Bachelor of Science Informatik studieren, ist ein Wechsel an die Uni Hamburg mittels einer Bewerbung als Studienanfängerin nicht möglich, da Sie einen Studiengang, den Sie bereits studieren, an der Uni Hamburg nicht wieder als Studienanfängerin beginnen dürfen. Es wäre also nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich. Diese ist aber nun, wie Sie schon wissen, nur bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich. Hier gibt es allerdings Ausnahmen über einen Härtefallantrag. In Ihrem Fall könnte aufgrund der Erkrankung Ihrer Mutter, sofern Sie mit der Pflege Ihrer Mutter betraut waren, sind oder betraut sein werden, eine solche Ausnahme gegeben sein. Ob dies der Fall ist, kann ich Ihnen hier im Forum allerdings nicht beantworten, weil dazu geprüft werden muss, welche Nachweise Sie im Falle dessen, dass Sie für einen Wechsel eine Härtefallantrag stellen würden, vorlegen könnten. Erste Informationen zum Härtefallantrag zu einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester nach dem vorletzten Semester der Regelstudienzeit finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (S.10/11) Zur Klärung der Frage, ob In Ihrem konkreten Fall ein derartiger Härtefallantrag möglich ist, müssen Sie dann weitere personenbezogene Daten angeben. Daher müssen Sie zur Klärung dieser Frage über das folgende Kontaktformular mit dem Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg Kontakt aufnehmen: http://www.uni-hamburg.de/studium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
Eine Frage habe ich noch, bezieht sich das "Verbot" erneut als Studienanfänger zu beginnen nur auf das Fach Informatik oder könnte ich mich theoretisch als Studienanfänger für ein sehr ähnliches Fach bewerben, bspw. Wirtschaftsinformatik und dorthin dann bereits gesammelte ECTS-Punkte "mitnehmen"?
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Hallo HS95,

Für einen anderen Studiengang dürfen Sie sich als Studienanfängerin bewerben, auch wenn dieser inhaltliche Überschneidungen mit Ihrem jetzigen Studiengang hat. Eine Bewerbung für Wirtschaftsinformatik wäre also z.B. möglich. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Allgemeine Informationen zur Anerkennung von extern erbrachten Leistungen am Fachbereich Informatik der Uni Hamburg finden Sie hier: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/ ... ortrag.pdf Daran anschließende Fragen dazu, ob und in welchem Umfang in Ihrem konkreten Fall Leistungen anrechenbar wären, müssen Sie an den Fachbereich Informatik richten, weil Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich finden Sie hier: https://www.inf.uni-hamburg.de/studies/orga/stb.html

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können ggf. vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Guten Abend,

es ist ein wenig her, dass ich mich bzgl. eines Wechsels nach Ablauf der Regelstudienzeit informiert habe. Nun habe ich mich dazu entschlossen mich für das kommende Wintersemester 17/18 zu bewerben. Jedoch habe ich vorher noch 2 Fragen:
1) Ist es theoretisch möglich sich auf 2 Fächer, genauer gesagt auf Informatik sowie auf Wirtschaftsinformatik zu bewerben?
und 2) da wenn eine Bewerbung auf Informatik eh nur mit Härtefallantrag möglich wäre, wie sieht dort das Verfahren aus? Bewirbt man sich "ganz normal" als Studienanfänger auf einen Studienlatz und nur im Falle einer Absage, plädiert man auf Härtefall oder muss das gleich zu Anfang vermerkt sein und wie läuft dann der weitere Bewerbungsvorgang ab?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Hallo HS95,

Eine gleichzeitige Bewerbung für 2 Studiengänge ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich. Die Studiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik gehören nicht zu diesen Ausnahmen.

Den Antrag im Falle einer Bewerbung für Informatik müssen Sie bereits mit Ihrer Bewerbung stellen, da dieser Antrag, sofern ihm statt gegeben wird, erst eine formal korrekte Bewerbung ermöglicht. Ohne den Antrag würde Ihre Bewerbung allein aufgrund Ihrer vorherigen Semesterzahl aus formalen Gründen abgelehnt. Die Bewerbung selbst erfolgt aber "ganz normal" über das Online-Bewerbungsportal - nur schicken Sie innerhalb der Bewerbungsfrist zusätzlich das ausgedruckte Online-Bewerbungsformular mit dem formlosen Antrag und den entsprechenden Nachweisen (einfache Kopien) auch postalisch an das Team Bewerbung und Zulassung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Vielen Dank!
Der NC von Wirtschaftsinformatik lag die letzten beiden Jahre bei 2,4, davor bei 2,7.
Gemäß der Wahrscheinlichkeit rechne ich in diesem Jahr mal wieder mit einem "Anstieg".
Meine Abiturnote liegt bei 2,2. Denken Sie es wäre deshalb von Vorteil, wenn ich hier gleich von Anfang an auf Härtefall plädiere?
Und wie ist das bei Ihnen mit dem Semesterbeitrag? Aktuell bin ich noch an der LMU in München eingeschrieben und werde aufgefordert wie jedes Semester meinen Beitrag für das kommende Semester zu überweisen. Ist es möglich, dass falls ich in HH angenommen werde, den Beitrag von dort mit hin zu Ihnen "mitzunehmen"? Und darf ich mich überhaupt bei Ihnen bewerben, wenn ich aktuell noch woanders studiere oder muss ich mich erst "exmatrikulieren" lassen?
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Hallo HS95,

Wenn sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule studieren, können Sie bei einer Bewerbung für einen Wechsel an die Uni Hamburg nur in sehr wenigen Fällen einen Härtefallantrag stellen, der Ihre Zulassungschancen verbessert. Genauere Informationen zu der Fallkonstellation, in der dies möglich ist, finden Sie hier: viewtopic.php?f=17&t=4146 Diese Fallkonstellation trifft in Ihrem Fall aber m.E. nicht zu. Der oben beschriebene "Härtefallantrag" ermöglicht, wie erläutert, nur eine formal korrekte Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs, den Sie bereits studiert haben und in dem Sie das vorletzte Semester der Regelstudienzeit überschritten haben - Ihre Zulassungschancen verbessern sich durch diesen Antrag nicht. Bei einer Bewerbung für Wirtschaftsinformatik wäre also ein Härtefallantrag in Ihrem Fall nicht hilfreich.

Ihren Semesterbeitrag, den Sie an der LMU gezahlt haben, können Sie nicht auf die Uni Hamburg übertragen. Ggf. gibt es an der LMU Möglichkeiten, Ihren bereits gezahlten Beitrag zurückzuerhalten, wenn Sie eine Zulassung der Uni Hamburg erhalten und die Hochschule wechseln - danach sollten Sie sich an der LMU erkundigen.

Für die Bewerbung ist es kein Problem, wenn Sie noch an einer andern Hochschule immatrikuliert sind - eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie erst im Falle einer Zulassung an der Uni Hamburg zur Immatrikulation einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Liebe Frau Birte Schelling,

ein voraussichtlich letztes Mal wende ich mich nun an Sie.
Zusammenfassend habe ich, wenn ich das alles richtig verstanden habe 2 Möglichkeiten:
Entweder die Bewerbung mit Härtefallantrag auf Informatik, wobei meine Chancen Ihrer Ansicht nach nicht besonders gut stehen, da ich zur Zeit ja schon an einer Universität immatrikuliert bin.
Oder die Bewerbung (ohne Härtefallantrag) auf Wirtschaftsinformatik als Studienanfänger.
Wie Sie sich bereits denken können, tendiere ich zur zweiten Option.
Muss ich, da ich Altabiturient bin und bereits studiert habe irgendwelche Besonderheiten beachten? Oder kann ich mich "ganz normal" bewerben und nach (hoffentlich erfolgreicher) Immatrikulation mich an das Prüfungsamt der Informatik wenden, um bereits gesammelte ECTS-Punkte anrechnen lassen zu können?

Mit freundlichen Grüßen und tausend Dank für Ihre Hilfe
Re: Hochschulwechsel nach vorletztem Semester der Regelstudienzeit möglich
Hallo HS95,

Über Ihre Chancen bei einer Bewerbung für Informatik habe ich keine Aussage gemacht und kann dies auch nicht tun, da hier zunächst geklärt werden muss, ob Ihre Gründe für den Antrag, der es Ihnen ermöglichen könnte, sich trotz überschrittener Regelstudienzeit an der Uni Hamburg für ein höheres Fachsemester des Studiengangs Informatik zu bewerben, ausreichend sind. Sollten die Gründe nicht ausreichend sein, hat eine Bewerbung keine Chance auf Erfolg. Hier würde ich Ihnen empfehlen, im Vorwege der Bewerbung wie oben beschrieben zum Team Bewerbung und Zulassung Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob eine Bewerbung in Ihrem Fall möglich ist. Sollte eine Bewerbung möglich sein, lässt sich über Ihre Chancen keine belastbare Aussage machen, weil es für Bewerbungen in höhere Fachsemester keine belastbaren NC-Werte gibt, da die Bewerbungszahlen und die Zahlen der angebotenen Studienplätze hier schwanken.

Wenn Sie sich für Wirtschaftsinformatik bewerben, bewerben Sie sich in der Tat trotz Ihres vorherigen Studiums "ganz normal" als Studienanfängerin und können sich nach der Immatrikulation Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für das Studium an der Uni Hamburg anrechnen lassen, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die im Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Uni Hamburg zu erbringen sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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