Bearbeitet Studium Rechtswissenschaften nach Bachelor of Arts
Sehr geehrte Frau Schelling,

Ich werde im kommenden Semester mein Bachelorstudium in Logisitk und BWL an einer FH beenden und habe vor mich dann zum WS 2017/18 für den Studiengang Rechtswissenschaften zu bewerben.
Der Grund hierfür ist meine Werkstudententätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, wo generell ein rechtlich umfassendes Wissen unabdingbar ist.

Nun ist meine Frage ob für diese Bewerbung der Fall eines Zweitstudiums vorliegt oder ob es lediglich als neues Studium gilt , bei dem ich mich ganz normal mit meiner Abiturnote etc. bewerbe ? Mein NC lag bei 2,1 und im gleichen Rahmen wird meine Bachelornote liegen. Schließlich würde ich noch gerne wissen ob bei der Bewerbung mein vorher abgeschlossener Bachelor positiv mit einfließt oder ob es aufgrund des FH-Abschlusses Probleme geben könnte ?

Über eine zeitnahe Rückemdlung ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Sollten sie Dokumente jeglicher Art von mir benötigen, so lassen Sie mich dies bitte wissen. Ich würde Ihnen diese schnellstmöglich übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen, Vincent Rentsch
Re: Studium Rechtswissenschaften nach Bachelor of Arts
Lieber Vincent,

da Sie sich für den Studiengang Rechtswissenschaft direkt an der Uni Hamburg bewerben, unterliegen Sie dem neuen Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs. Dieses sieht seit einigen Jahren keine Unterscheidung zwischen Erst - und Zweitstudienbewerber mehr vor. Das bedeutet, Sie bewerben sich mit Ihrer Abiturzeugnisnote oder alternativ mit dem Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiums, wenn dieses eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern vorsieht und Sie das Zeugnis bis Bewerbungsfristende erworben haben. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium wirkt sich weder positiv noch negativ auf das Zulassungsverfahren aus.

Mit besten Grüßen,
BK
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