Wechsel zum Sommersemester

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fv3105
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Registriert: Sa 4. Feb 2017, 20:53

Bearbeitet Wechsel zum Sommersemester

Beitrag von fv3105 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere derzeit noch an der Universität Potsdam Philosophie im Hauptfach und Öffentliches Recht im Nebenfach.

Da ich aus beruflichen Gründen nach Hamburg gezogen bin, möchte ich mein Studium gern an Ihrer Universität fortsetzen. Hierbei stellen sich mir ein paar Frage:
- Kann ich die Universität auch zum Sommersemster wechseln?
- Welche Voraussetzungen muss ich hierfür erfüllen?
- Kann ich derzeit schon erbracht Studienleistungen anerkennen lassen?

Über eine Rückmeldung Ihrerseits freue ich mich.

Mit herzlichen Grüßen
Franziska Vulprecht
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Wechsel zum Sommersemester

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo fv3105,

zum Sommersemester 2017 (Bewerbungsfrist: 1.12. bis 15.1.) konnten an der Universität Hamburg keine Plätze für das höhere Fachsemester im Studiengang Philosophie angeboten werden.

Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind jedoch ab dem zweiten bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit generell möglich. Ob die Universität Hamburg Studienplätze für den Studiengang Philosophie für das höhere Fachsemester im WS 2017/18 anbieten kann, erfahren Sie in den aktuellen Informationen zur Online-Bewerbung, die Ihnen zu Beginn des Bewerbungsverfahrens (ab 1. Juni) unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rbung.html zur Verfügung stehen.

Ihr Nebenfach "Öffentliches Recht" wird an der Universität Hamburg leider nicht angeboten. Sie müssten sich bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester für den Studiengang Rechtswissenschaft ins erste Fachsemester bewerben, oder wenn anrechenbare Leistungen aus Ihrem jetzigen Studium vorliegen, können Sie sich dieses durch die Fakultät Rechtswissenschaft bescheinigen lassen und sich auch für das Nebenfach in ein höheres Fachsemester bewerben. Diese Bescheinigung müsste bereits mit Ihrer Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist der Zulassungsstelle vorliegen.

Kontakt zum Studienbüro Rechtswissenschaft finden Sie unter folgendem Link:
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html

Eine verbindliche Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikulation, um eine unverbindliche Einschätzung können Sie die Studienfachberatung des Studiengangs jedoch jetzt schon bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genaue Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder eingescannte Scheine.

Detaillierte Informationen zum Studienortswechsel finden Sie im folgenden Dokument:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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