Guten Abend,
Gibt es an der Uni - Hamburg Studiengänge, in denen die Studenten unbegrenzte Prüfungsansprüche haben?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo teller,
Das Hamburger Hochschulgesetz (§65) legt fest, dass Zwischen- und Abschlussprüfungen zweimal, studienbegleitende Prüfungen mindestens zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden können. Eine unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen kann es also rechtlich betrachtet nur für studienbegleitende Prüfungen geben, in der Regel ist aber in den Studiengängen der Uni Hamburg auch für diese Prüfungen die Anzahl der Prüfungsversuche begrenzt. Wie viele Prüfungsversuche es in den einzelnen Studiengängen der Uni Hamburg für die studienbegleitenden Prüfungen jeweils gibt, können Sie den Prüfungsordnungen der Fakultäten der Uni Hamburg entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Hamburger Hochschulgesetz (§65) legt fest, dass Zwischen- und Abschlussprüfungen zweimal, studienbegleitende Prüfungen mindestens zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden können. Eine unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen kann es also rechtlich betrachtet nur für studienbegleitende Prüfungen geben, in der Regel ist aber in den Studiengängen der Uni Hamburg auch für diese Prüfungen die Anzahl der Prüfungsversuche begrenzt. Wie viele Prüfungsversuche es in den einzelnen Studiengängen der Uni Hamburg für die studienbegleitenden Prüfungen jeweils gibt, können Sie den Prüfungsordnungen der Fakultäten der Uni Hamburg entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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