Bearbeitet Urlaubssemester
Liebes Campus-Center-Team,

ich mache vom 1.2. - 31.7.2017 ein Volontariat in einer Agentur und bin mir unsicher, ob ich mit dieser Begründung für das SoSe17 ein Urlaubssemester beantragen kann.
Das Volontariat ist mit Chance auf Übernahme, aber weil ich nicht darauf spekulieren will, sondern lieber auf Nummer sicher gehe, möchte ich mein Studium noch nicht endgültig abbrechen. Stattdessen würde ich gern ein Urlaubssemester beantragen.
Meine Fragen also:
- ist dies aufgrund eines Volontariats möglich?
- falls nicht, welche anderen Möglichkeiten habe ich, bzw. was würden Sie empfehlen?

Freundliche Grüße
Bellinda
Re: Urlaubssemester
Sehr geehrte Frau Busch,

ein Volontariat ist gleichzusetzen mit einem Praktikum und das wird als Urlaubsgrund angesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Beantwortet vom Team Studierendenangelegenheiten
Campus Center
Universität Hamburg
Re: Urlaubssemester
Liebes Campus-Center-Team,

ich hab für das Volontariat ein Urlaubssemester genommen. Jetzt wurde ich erfreuchlicherweise direkt als feste Angestellte übernommen und werde deswegen mein zweites Studium an der UHH unter- bzw. abbrechen. Wie gehe ich nun weiter vor? Muss ich mich exmatrikulieren? Und hätte ich die Möglichkeit mein zweites Studium zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen und danke im Vorraus
Re: Urlaubssemester
Liebe Bellinda,

Ihr Studium abbrechen können Sie natürlich jederzeit. Dazu müssen Sie sich nur per Antrag exmatrikulieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation

Sie können Ihr Studium auch unterbrechen, indem Sie sich exmatrikulieren und zu einem späteren Zeitpunkt neu bewerben. Sofern Ihr Studiengang zu diesem Zeitpunkt nicht stark verändert wurde, wären dann Leistungen aus Ihrem jetzigen Studium wieder anrechenbar, so dass Sie trotz Neubewerbung an dem Punkt des Studiums wieder einsteigen könnten, an dem Sie das Studium unterbrochen haben. Wenn Sie in einem Bachelor- oder Staatasexamensstudiengang studieren, kann es aber je nach Studiengang problematisch sein, sich neu zu bewerben. Dazu kann ich Ihnen noch genauere Informationen geben, wenn Sie mir mitteilen, in welchem Studiengang Sie derzeit studieren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Urlaubssemester
Liebe Frau Schelling,

im Moment bin ich noch im Masterstudiengang "Deutschsprachige Literaturen" eingeschrieben.
Da hängt es wahrscheinlich von der Anzahl der Bewerber bzw. der bereits eingeschriebenen Studierenden ab, oder?

Vielen Dank für die Schnelle Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Bellinda
Re: Urlaubssemester
Liebe Bellinda,

Bei einer Neubewerbung für den Masterstudiengang "Deutschsprachige Literaturen" hängen Ihre Chancen darauf, wieder zugelassen zu werden, von der Note Ihres Bachelorabschlusses und den entsprechenden Noten Ihrer Mitbewerber/innen ab. Das war aber nicht die mögliche Komplikation, auf die ich hinweisen wollte, denn dies gilt bei jeder Neubewerbung für einen Studiengang. Komplikationen darüber hinaus kann es aber, wie ich schon angedeutet habe, nur beim Wiedereinstieg in einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang geben, so dass die Möglichkeit einer Ablehnung aufgrund von besseren Noten der Mitbewerber/innen die einzige Hürde wäre, die Sie beim Wiedereinstieg in einen Masterstudiengang zu nehmen hätten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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