Hallo,
Ich würde mich gerne diesen Sommer für den Studiengang Gesundheitswissenschaften für Berufsschulen bewerben.
Meine Abschlussprüfung ist allerdings erst Ende Juli und die Bewerbungsfristen enden am 15. Juli.
Habe ich trotzdem eine Möglichkeit mich dieses Jahr noch zu bewerben ?
Viele Grüße
Lisa Paul
Liebe Frau Paul,
Den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der gewählten Fachrichtung müssen Sie nicht zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation einreichen. Wenn Sie Ihr Ausbildungszeugnis Ende Juli erhalten, reicht das also aus, da die Immatrikulationsfrist im Hauptverfahren erst am 12.08. beginnt, wenn die Zulassungsbescheide zur Verfügung gestellt werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der gewählten Fachrichtung müssen Sie nicht zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation einreichen. Wenn Sie Ihr Ausbildungszeugnis Ende Juli erhalten, reicht das also aus, da die Immatrikulationsfrist im Hauptverfahren erst am 12.08. beginnt, wenn die Zulassungsbescheide zur Verfügung gestellt werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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