Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schließe in diesem Semester meinen Bachelor of Science an der Technischen Universität Hamburg-Harburg ab und möchte im April ein Studium der Rechtswissenschaften an der UHH beginnen.
Beim Ausfüllen des Immatrikulationsantrages stieß ich nun auf folgende Probleme.
Unter Punkt 8A wird ein Zeugnis des abgeschlossenen Studiums gefordert. Da ich meine letzten Prüfungsleistungen aber erst Ende März ablege, liegt mir dieses noch nicht vor. Gibt es ein Ersatzdokument, das ich vorläufig einreichen kann?
Außerdem soll ich eine Exmatrikulationsbescheinigung beifügen. Diese stellt die TUHH aber frühestens einen Monat vor dem Exmatrikulationszeitpunkt aus. Wie ist die auf Ihrer Homepage angegebene Nachreichfrist von 10 Tagen zu verstehen? Sie gilt wahrscheinlich nach Studienbeginn, und nicht nach Einsendeschluss des Immatrikulationsantrages, richtig? Muss ich bei diesem vermerken, dass die Bescheinigung nachgereicht wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Engels
Lieber Herr Engels,
Punkt 8A des Immatrikulationsantrags besagt nicht, dass Sie ein Abschlusszeugnis einreichen müssen, Sie sollen dort nur Informationen bezüglich Ihres Abschlusses angeben. Die Frage, ob Ihr Zeugnis vorliegt, soll nur verdeutlichen, dass Sie in dem Abschnitt nur dann "Ja" ankreuzen sollen, wenn Sie schon über ein Zeugnis verfügen - sofern das bei Ihnen noch nicht der Fall ist, kreuzen Sie also "Nein" an.
Die Nachreichfrist von 10 Tagen bezieht sich nicht auf den Studienbeginn, sondern auf die Einreichfrist für den Immatrikulationsantrag. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Nachreichfrist einzuhalten, wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung, damit geklärt werden kann, ob in dem Fall, dass ihre jetzige Hochschule Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine Exmatrikulationsbescheinigung mit Datum zum Ende des laufenden Semesters ausstellt, eine Verlängerung der Frist möglich ist: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Punkt 8A des Immatrikulationsantrags besagt nicht, dass Sie ein Abschlusszeugnis einreichen müssen, Sie sollen dort nur Informationen bezüglich Ihres Abschlusses angeben. Die Frage, ob Ihr Zeugnis vorliegt, soll nur verdeutlichen, dass Sie in dem Abschnitt nur dann "Ja" ankreuzen sollen, wenn Sie schon über ein Zeugnis verfügen - sofern das bei Ihnen noch nicht der Fall ist, kreuzen Sie also "Nein" an.
Die Nachreichfrist von 10 Tagen bezieht sich nicht auf den Studienbeginn, sondern auf die Einreichfrist für den Immatrikulationsantrag. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Nachreichfrist einzuhalten, wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung, damit geklärt werden kann, ob in dem Fall, dass ihre jetzige Hochschule Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine Exmatrikulationsbescheinigung mit Datum zum Ende des laufenden Semesters ausstellt, eine Verlängerung der Frist möglich ist: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, Frau Schelling!
Beste Grüße
Beste Grüße
