Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schließe in diesem Semester meinen Bachelor of Science an der Technischen Universität Hamburg-Harburg ab und möchte im April ein Studium der Rechtswissenschaften an der UHH beginnen.
Beim Ausfüllen des Immatrikulationsantrages stieß ich nun auf folgende Probleme.
Unter Punkt 8A wird ein Zeugnis des abgeschlossenen Studiums gefordert. Da ich meine letzten Prüfungsleistungen aber erst Ende März ablege, liegt mir dieses noch nicht vor. Gibt es ein Ersatzdokument, das ich vorläufig einreichen kann?
Außerdem soll ich eine Exmatrikulationsbescheinigung beifügen. Diese stellt die TUHH aber frühestens einen Monat vor dem Exmatrikulationszeitpunkt aus. Wie ist die auf Ihrer Homepage angegebene Nachreichfrist von 10 Tagen zu verstehen? Sie gilt wahrscheinlich nach Studienbeginn, und nicht nach Einsendeschluss des Immatrikulationsantrages, richtig? Muss ich bei diesem vermerken, dass die Bescheinigung nachgereicht wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Engels